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Helm-Azurjungfer  (Coenagrion mercuriale (Charp.,1840))

(Syn.: Agrion mercuriale (Heyer), Agrion mercuriale (Charpentier, 1840), Coenagrion castellani)

EU-Code: 1044

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung der Lebensräume (v.a. Gewässerausbau, Verrohrung, Überbauung).
  • Zerstörung der Gewässersohle (v.a. Befestigung, Schüttung) sowie Verschlammung und Verlandung (z.B. eingetragenes Mahdgut).
  • Verringerung der Wasserführung und Trockenfallen (v.a. Staustufen, Grundwasserabsenkung, Wasserentnahme); Verminderung oder Erhöhung der Fließgeschwindigkeiten.
  • Umwandlung von Grünland in Ackerflächen (v.a. Mais) sowie Intensivierung der Grünlandnutzung im Umfeld der Gewässer.
  • Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Biozide sowie Abwassereinleitungen).
  • Intensive Gewässerunterhaltung im Bereich der Gewässersohle sowie von Böschungen (z.B. Grund- bzw. Sohlräumungen, vollständiges Ausmähen).
  • Sukzession der Gewässer (v.a. Veralgung, Verkrautung, Schilfaufwuchs, Zuwachsen mit Hochstauden).
  • Beschattung der Gewässer durch dichte Ufergehölze oder neue Gehölzanpflanzungen.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung besonnter, basenreicher und sonnenwarmer Wiesenbäche und -gräben mit nicht zu dichter emerser Gewässervegetation sowie durchflossener Kalkquellmoore.
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes und Aufrechterhalten des natürlichen Wasserdargebotes.
  • Erhaltung und Entwicklung von Extensivgrünländern, offenen Grünlandbrachen, Röhrichten und Seggenbeständen entlang der Gewässer.
  • Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen durch Anlage von Uferrandstreifen (beidseitig 10 m, extensive Pflege; keine Düngung, keine Biozide im Gewässerumfeld).
  • Schonende Gewässerunterhaltung (zeitlich versetzte Bearbeitung in Teilabschnitten oder nur einer Gewässerseite, Einsatz schonender Geräte, Entkrautung ist einer Räumung vorzuziehen).
  • Entkrautung:nur nach Bedarf abschnittsweise alle 2-3 JahreErhaltung 5-10 m²-großer VegetationsbeständeVerwendung von Mähkörben, keine GrabenfräsenEntfernung des Mähgutes aus dem Gewässerbett.
    • nur nach Bedarf abschnittsweise alle 2-3 Jahre
    • Erhaltung 5-10 m²-großer Vegetationsbestände
    • Verwendung von Mähkörben, keine Grabenfräsen
    • Entfernung des Mähgutes aus dem Gewässerbett.
  • Räumung:nur nach Bedarf abschnittsweise alle 4-5 Jahrenur dicht bewachsene Abschnitte >95% Deckungkeine Sohlvertiefung, nur Entnahme der AuflageVerwendung von Löffelbaggern.
    • nur nach Bedarf abschnittsweise alle 4-5 Jahre
    • nur dicht bewachsene Abschnitte >95% Deckung
    • keine Sohlvertiefung, nur Entnahme der Auflage
    • Verwendung von Löffelbaggern.
  • Böschungsmahd:1/3 ungemähter Böschung belassenMahd von August bis MaiVerwendung von Balkenmähern, keine MulchgeräteAbtransport des Mähgutes.
    • 1/3 ungemähter Böschung belassen
    • Mahd von August bis Mai
    • Verwendung von Balkenmähern, keine Mulchgeräte
    • Abtransport des Mähgutes.
  • Ggf. Röhrichtmahd und Böschungsmahd als Pflegemaßnahme bis Mitte Mai.
  • Ggf. Entfernung oder Rückschnitt gewässerbegleitender Gehölze.