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Verbreitungskarten

Fischotter  (Lutra lutra (Linnaeus, 1758))

(Syn.: Wassermarder)

EU-Code: 1355

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume sowie Veränderungen der Gewässerstrukturen (v.a. Gewässerausbau, Querverbau, Sohlbefestigung).
  • Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwassereinleitungen).
  • Verschlechterung des Nahrungsangebotes (v.a. Bestandsrückgänge von Muscheln, Krebsen, Fischen).
  • Intensive Unterhaltung von Graben- und Uferrändern sowie Nutzungsintensivierung bislang extensiv genutzter Uferrandbereiche.
  • Störungen, zum Beispiel durch intensive Freizeitaktivitäten (v.a. Angeln, Baden, Wassersport, Rad-/Wanderwege).
  • Zerschneidung der Lebensräume und Schaffung von Ausbreitungsbarrieren (v.a. Straßenbau, Verrohrungen).
  • Tierverluste durch Kollision an Straßen sowie durch Fallen für den Totfang (für Bisam und Nutria) und Reusenfischerei.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung naturnaher Auenlandschaften mit Auwäldern und störungsarmen Ufern.
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes und der Gewässerstruktur sowie Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern.
  • Erhaltung und Entwicklung einer fließgewässertypischen Fauna als Nahrungsgrundlage für den Fischotter (ausreichend große Muschel-, Krebs- und Fischbestände).
  • Anlage unbewirtschafteter Uferrandstreifen sowie schonende Unterhaltung von Graben- und Uferrändern.
  • Lenkung der Freizeitnutzung im Umfeld der Vorkommen.
  • Anlage von Querungshilfen an Straßen, Rückbau von Verrohrungen (geeignete Gewässerdurchlässe).
  • Kein Einsatz von Fallen für den Totfang (für Bisam und Nutria) und kein Einsatz von Fischreusen in Gebieten mit Fischottervorkommen.