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Thymian-Ameisenbläuling  (Phengaris arion (Linnaeus, 1758))

(Syn.: Schwarzfleckiger Ameisenbläuling, Schwarzgefleckter Bläuling, Quendel-Ameisenbläuling, Schwarzfleckiger Feuerfalter)

(Syn.: Maculinea arion, Lycaena arion, Glaucopsyche arion)

EU-Code: 1058

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von Trocken- und Magerrasen (z.B. Aufforstung, Umwandlung zu landwirtschaftlichen Nutzflächen, Verbrachung).
  • Sukzession der Lebensräume (v.a. Vergrasung, Verbuschung, Gehölzaufwuchs).
  • Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang extensiv genutzter Flächen (v.a. Dünger, Pflanzenschutzmittel, erhöhte Mahdfrequenz, ungünstige Mähtermine, Überbeweidung).
  • Verdrängung der Futterpflanze (Thymian) und Rückgang der Wirtsameisen (Myrmica sabuleti).
  • Verschlechterung der besiedelten Lebensräume durch Dünger, Pflanzenschutzmittel an Straßen- und Wegrändern.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Vorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung trockenwarmer Standorte mit lückiger Vegetationsstruktur und offenen Störstellen (v.a. Mager- und Trockenrasen, Silbergrasfluren, Heiden) mit stabilen Beständen von Futterpflanze (Thymian) und Wirtsameisen (Myrmica sabuleti).
  • Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Vorkommen durch Anlage von Pufferzonen bzw. Nutzungsextensivierung (keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel).
  • Habitaterhaltende Pflegemaßnahmen:extensive Beweidung (Hüteweidewirtschaft mit Schaf- und Ziegenherden)Mahd nur in 2. Priorität ab 15.09.Einsatz leichter MähgeräteErhalt von Störstellen mit ThymianbeständenFreistellen von zu stark beschatteten Standorten (alle 5 Jahre)Abtransport des Schnittgutes
    • extensive Beweidung (Hüteweidewirtschaft mit Schaf- und Ziegenherden)
    • Mahd nur in 2. Priorität ab 15.09.
    • Einsatz leichter Mähgeräte
    • Erhalt von Störstellen mit Thymianbeständen
    • Freistellen von zu stark beschatteten Standorten (alle 5 Jahre)
    • Abtransport des Schnittgutes
  • Schonende Unterhaltung von Säumen, Böschungen, Straßen- und Wegrändern (v.a. keine Pflanzenschutzmittel).