Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling  (Phengaris teleius (Bergsträsser, 1779))

(Syn.: Großer Moorbläuling)

(Syn.: Maculinea teleius, Lycaena euphemus, Glaucopsyche teleius)

EU-Code: 1059

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume (v.a. intensive landwirtschaftliche Nutzung, Trockenlegung, langfristige Nutzungsaufgabe, Umbruch, Aufforstung, Bebauung, Deichsanierung).
  • Veränderung des Wasserhaushaltes auf wechselfeuchten Grünlandstandorten (v.a. Grundwasserabsenkung, Drainage, dauerhaftes Überstauen).
  • Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang extensiv genutzter Flächen (v.a. Dünger, Pflanzenschutzmittel, Bodenverdichtung, erhöhte Mahdfrequenz, ungünstige Mähtermine, zu geringe Schnitthöhe, intensive Beweidung).
  • Intensive Unterhaltung von Graben- und Uferrändern, Deichen, Böschungen, Straßen- und Wegrändern und Säumen (v.a. ungünstige Mähtermine, Mulchen).
  • Verdrängung der Futterpflanze (Großer Wiesenknopf) und Rückgang der Wirtsameisen (Myrmica scabrinodis).
  • Tierverluste während der Flugzeit und der Raupenzeit (Mitte Juli bis Mitte September).

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung extensiv bewirtschafteter Wiesen in Fluss- und Bachtälern sowie außerhalb der Auenbereiche mit stabilen Beständen von Futterpflanze (Großer Wiesenknopf) und Wirtsameise (Myrmica scabrinodis).
  • Entwicklung eines Habitatverbundes geeigneter Lebensräume entlang der Fließgewässersysteme (Netzwerk aus 5-6 Teilflächen mit >100 m² Größe im Abstand von wenigen hundert Metern).
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines lebensraumtypischen Grundwasserstandes auf wechselfeuchten Standorten.
  • Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Vorkommen durch Anlage von Pufferzonen bzw. Nutzungsextensivierung (keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel).
  • Verhinderung der Sukzession durch Entbuschung und Pflege.
  • Extensivierung der Grünlandnutzung (zweischürige Mahd):Frühjahrsmahd vor 01.06. (<200 m ü. NN), vor 15.06. (200-400 m), bzw. vor 01.07. (>400 m)Sommermahd erst ab 15.09.Schnitthöhe über 10-15 cm; Abfuhr des Mahdgutes erst nach 3-5 Tagenkeine intensive Beweidung der Flächenkein Walzen und Schleppen von Kleinflächen und Randstreifenreduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
    • Frühjahrsmahd vor 01.06. (<200 m ü. NN), vor 15.06. (200-400 m), bzw. vor 01.07. (>400 m)
    • Sommermahd erst ab 15.09.
    • Schnitthöhe über 10-15 cm; Abfuhr des Mahdgutes erst nach 3-5 Tagen
    • keine intensive Beweidung der Flächen
    • kein Walzen und Schleppen von Kleinflächen und Randstreifen
    • reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
  • Unterhaltung von Böschungen, Deichen, Graben- und Uferrändern:zweischürige Mahd vor 15.06. und nach 15.09.mindestens einmalige Mahd nach 15.09.Schnitthöhe über 10-15 cm; Einsatz leichter Mähgeräteabschnittsweise ungemähte Bereiche stehen lassenAbfuhr des Mahdgutes erst nach 3-5 Tagen.
    • zweischürige Mahd vor 15.06. und nach 15.09.
    • mindestens einmalige Mahd nach 15.09.
    • Schnitthöhe über 10-15 cm; Einsatz leichter Mähgeräte
    • abschnittsweise ungemähte Bereiche stehen lassen
    • Abfuhr des Mahdgutes erst nach 3-5 Tagen.