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Verbreitungskarten

Steinkrebs  (Austropotamobius torrentium (Schrank, 1803))

(Syn.: Bachkrebs)

(Syn.: Astacus torrentium, Cancer torrentium, Potamobius torrentium)

EU-Code: 1093

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung der Lebensräume (v.a. Gewässerausbau, Uferverbau, Verrohrung, Überbauung).
  • Zerstörung der Gewässersohle (v.a. Befestigung, Schüttung) sowie Verschlammung (z.B. Uferabbrüche, Erosion von Ackerflächen, Sedimenteintrag).
  • Verringerung der Wasserführung und Trockenfallen (v.a. Staustufen, Grundwasserabsenkung, Wasserentnahme).
  • Umwandlung von Grünland in Ackerflächen sowie Intensivierung der Grünlandnutzung im Umfeld der Gewässer.
  • Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Biozide sowie Abwassereinleitungen).
  • Intensive Gewässerunterhaltung (z.B. Grund- bzw. Sohlräumungen, vollständiges Ausmähen).
  • Überhöhter Fischbesatz in Stillgewässern kann zu Tierverlusten führen (v.a. Aal, Hecht, Barsch).
  • Übertragung der Krebspest sowie Verdrängung durch amerikanische Flusskrebse.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Vorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung schnell durchströmter, sauerstoffreicher, sommerkühler Bachoberläufe mit einem stabilen, kiesig-steinigen Substrat und Versteckmöglichkeiten.
  • Ausnahmsweise Erhaltung von Querbauwerken im unterstromigen Bereich von Krebsgewässern (kein Zugang von Fressfeinden und amerikanischen Flusskrebsen).
  • Erhaltung und Entwicklung von Extensivgrünländern, offenen Grünlandbrachen, Röhrichten und Seggenbeständen entlang der Gewässer.
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes und Aufrechterhalten des natürlichen Wasserdargebotes.
  • Sicherung und Verbesserung der Wasserqualität in und oberhalb der besiedelten Gewässerabschnitte und deren Einzugsgebiet.
  • Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen durch Anlage von Uferrandstreifen (beidseitig 10 m, extensive Pflege).
  • Schonende Gewässerunterhaltung (zeitlich versetzte Bearbeitung in Teilabschnitten oder nur einer Gewässerseite, Einsatz schonender Geräte, Durchführung vom Ufer aus).
  • Fischereiliche Nutzung von Krebsgewässern:kein Besatz mit amerikanischen Flusskrebsenggf. kein Besatz mit ungeeigneten Fischarten (z.B. Aal, Hecht, Barsch); ggf. Abfischenkein Fischbesatz aus Gewässern mit amerik. Flusskrebsenkeine Elektrobefischung.
    • kein Besatz mit amerikanischen Flusskrebsen
    • ggf. kein Besatz mit ungeeigneten Fischarten (z.B. Aal, Hecht, Barsch); ggf. Abfischen
    • kein Fischbesatz aus Gewässern mit amerik. Flusskrebsen
    • keine Elektrobefischung.
  • Nachzucht von Steinkrebsen für Wiederbesiedlungsprogramme in geeigneten Gewässern.