Knäkente  (Anas querquedula L.)

EU-Code: A055

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von Feuchtgebieten mit kleinen, offenen Wasserflächen und einer ausreichenden Deckung als Brutgebiete.
  • Verlust oder Entwertung von Still- und Fließgewässern mit störungsarmen Verlandungszonen sowie von Überschwemmungsflächen in Flussniederungen als Rast- und Nahrungsgebiete.
  • Veränderung des Wasserhaushaltes in Feuchtgebieten sowie im Feuchtgrünland (v.a. Grundwasserabsenkung, Drainage).
  • Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwassereinleitungen).
  • Störungen an den Brutplätzen (April bis August) sowie an Rast- und Nahrungsflächen (z.B. Angeln, Jagdausübung).

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Nieder- und Hochmooren, Auen und Altarmen, Stillgewässern, Seen und Kleingewässern mit natürlichen Verlandungszonen, vegetationsreichen Uferröhrichten und angrenzenden Feuchtwiesen.
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten und Grünländern; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung.
  • Schonende Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der Art (v.a. Gräben).
  • Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Brut- und Nahrungsplätze durch Anlage von Pufferzonen (z.B. Extensivgrünland) bzw. Nutzungsextensivierung.
  • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (April bis August) sowie an Rast- und Nahrungsflächen (u.a. Angeln).