Wachtelkönig  (Crex crex (L.))

EU-Code: A122

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von Brutgebieten in Niederungslandschaften der Fluss- und Talauen sowie der Hellwegbörde.
  • Zerschneidung und Verkleinerung von offenen Landschaftsräumen (v.a. Straßenbau, Windenergieanlagen).
  • Veränderung des Wasserhaushaltes in Feuchtwiesen (v.a. Grundwasserabsenkung, Drainage).
  • Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang extensiv genutzter Grünlandflächen (v.a. Umbruch in Ackerland, Dünger, Pflanzenschutzmittel).
  • Gelege- und Jungvogelverluste durch landwirtschaftliche Arbeiten (z.B. Mahd bzw. Ernte vor Anfang August, großflächige Flächenbearbeitung).
  • Störungen an den Brutplätzen (Mai bis August) (u.a. durch Lärm an Windenergieanlagen).

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten Mähwiesen, Feucht- und Nassbrachen, Großseggenriedern, Hochstauden- und Pionierfluren im Überflutungsbereich von Fließgewässern.
  • Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Lebensräume (z.B. Straßenbau, Windenergieanlagen).
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten und Grünländern; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung.
  • Extensivierung der Grünlandnutzung: Mahd im 200 m-Umkreis von Rufplätzen erst ab 01.08.möglichst Mosaikmahd von kleinen TeilflächenFlächenmahd ggf. von innen nach außenreduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
    • Mahd im 200 m-Umkreis von Rufplätzen erst ab 01.08.
    • möglichst Mosaikmahd von kleinen Teilflächen
    • Flächenmahd ggf. von innen nach außen
    • reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
  • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Mai bis August).