Uferschnepfe  (Limosa limosa (L.))

EU-Code: A156

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von Feuchtgrünländern, Überschwemmungsflächen, Nieder- und Hochmooren und Heiden als Brutgebiete.
  • Zerschneidung und Verkleinerung von offenen Landschaftsräumen (v.a. Straßenbau, Windenergieanlagen).
  • Veränderung des Wasserhaushaltes in Feuchtgrünländern (v.a. Grundwasserabsenkung, Drainage).
  • Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang extensiv genutzter Grünlandflächen sowie Gelegeverluste durch landwirtschaftliche Arbeiten (v.a. Umbruch in Ackerland, intensive Düngung, Gülle, Pflanzenschutzmittel, Mahd vor Mitte Juni, hohe Viehdichten).
  • Störungen an den Brutplätzen (März bis Juni) sowie an Rast- und Nahrungsflächen (v.a. Freizeitnutzung, Hunde, Modellflugsport).

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung von feuchten Extensivgrünländern, Überschwemmungsflächen, Mooren sowie von Feuchtgebieten mit Flachwasserzonen und Schlammflächen.
  • Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der Lebensräume (z.B. Straßenbau, Windenergieanlagen).
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten und Grünländern; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung.
  • Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden.
  • Extensivierung der Grünlandnutzung:Mahd erst ab 15.06.möglichst keine Beweidung oder geringer Viehbesatz bis 15.06.kein Walzen nach 15.03.reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
    • Mahd erst ab 15.06.
    • möglichst keine Beweidung oder geringer Viehbesatz bis 15.06.
    • kein Walzen nach 15.03.
    • reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
  • Sicherung der Brutplätze (Gelegeschutz).
  • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juni) sowie an Rast- und Nahrungsflächen.