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Verbreitungskarten

Hirschkäfer  (Lucanus cervus (Linnaeus, 1758))

EU-Code: 1083

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von alten, lichten Laubwaldbeständen (v.a. Eichen- und Buchenwälder) mit hohen Alt- und Totholzanteilen (v.a. Umbau in strukturarme Bestände (z.B. Nadelwälder), großflächige Kahlhiebe (>0,3 ha), Entfernen von starkem Alt- und Totholz, Baumaßnahmen).
  • Verlust von (potenziellen) Brutbäumen/Brutsubstraten (Wurzelstöcke, Stubben, anbrüchige Laubbäume) durch Stubbenrodung, Entnahme von physiologisch geschwächten oder anderweitig geschädigten Altbäumen, toten Bäumen sowie intensive forstwirtschaftiche (d.h. tiefe) Bodenbearbeitung.
  • Durchführung von Baumfällungen, Baumschnitt, baumchirurgischen Maßnahmen (z.B. Parks, Alleen, Einzelbäume).
  • Verschlechterung der besiedelten Lebensräume durch Biozide in Laubmischwäldern und Parkanlagen.
  • Tierverluste (Larven, Puppen, Imagines) durch natürliche Fressfeinde (v.a. Wildschweine) und durch den Straßenverkehr.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung von ausgedehnten, lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern (v.a. Eichen- und Buchenwälder) mit hohen Alt- und Totholzanteilen (bis zu 10 Bäume/ha).
  • Erhöhung des Zieldurchmessers bzw. des Erntealters der Bäume (>160 Jahre für Buchen-, >200 Jahre für Eichenwälder); ggf. Erhöhung des Laubholzanteils in Nadel- und Mischwäldern.
  • Erhaltung und Förderung von alten Baumgruppen, Baumreihen und Solitärbäumen in der Feldflur sowie in Parkanlagen (v.a. Eichen).
  • Erhaltung von geeigneten Brutbäumen/Brutsubstraten (v.a. keine Stubbenrodung) sowie Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter Brutbäume (v.a. sonnenexponierte Bäume mit großen Mulmhöhlen an Bestandsrändern).
  • Ggf. Freistellen eingewachsener Brutbäume.
  • Ggf. gezielte Nachpflanzung von Stiel- und Traubeneichen in Parks, Alleen, an Wegrändern und Wäldern als zukünftige Brutbäume. .
  • Ggf. übergangsweise Anlage von „Brutmeilern" (z.B. künstliche Moderstöcke aus Eichen-Häcksel, Volumen nicht unter 2 m3) als Ersatz-Entwicklungshabitat der Larven, im Sinne einer Überbrückungsmaßnahme.
  • Verzicht auf Baumfällungen und Baumchirurgie in Vorkommensgebieten; ggf. fachkundige baumchirurgische Stützung der besiedelten Bäume und Baumruinen .
  • Reduzierung der Schadstoffeinträge im Bereich der Vorkommen (keine Biozide)