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Verbreitungskarten

Grüne Flussjungfer  (Ophiogomphus cecilia (Fourcroy, 1785))

(Syn.: Grüne Keiljungfer)

(Syn.: Ophiogomphus serpentinus, O. serpentinus, Gomphus serpentinus)

EU-Code: 1037

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung der Lebensräume (v.a. Gewässerausbau, Uferverbau) sowie Zerstörung der Gewässersohle (v.a. Befestigung, Schüttung).
  • Veränderung der Substratverhältnisse der Gewässersohle (z.B. veränderte Fließgeschwindigkeiten, Auswaschung oder Eintrag von Feinsedimenten, Überschichtung).
  • Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwassereinleitungen).
  • Intensive Gewässerunterhaltung im Bereich der Gewässersohle sowie von Böschungen.
  • Beschattung der Gewässer durch dichte Ufergehölze oder neue Gehölzanpflanzungen.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer mit sauberem und sauerstoffreichem Wasser und einer lockeren Unterwasservegetation.
  • Erhaltung und Entwicklung nicht zu dichter uferbegleitender Gebüsche und Kleingehölze mit einem extensiv genutzten, grünlandgeprägten Umfeld.
  • Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen sowie von Feinsedimenten im Bereich der Vorkommen durch Anlage von Uferrandstreifen (beidseitig 10 m, extensive Pflege; keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel im Gewässerumfeld) und Anlage von Sandfängen.
  • Schonende Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der Art.
  • Räumung:nur nach Bedarf abschnittsweise alle 4-5 Jahre und nur in dicht bewachsenen Abschnitten >95% Deckungkeine Sohlvertiefung, nur Entnahme der Auflage unter Verwendung von Löffelbaggern.
    • nur nach Bedarf abschnittsweise alle 4-5 Jahre und nur in dicht bewachsenen Abschnitten >95% Deckung
    • keine Sohlvertiefung, nur Entnahme der Auflage unter Verwendung von Löffelbaggern.
  • Ggf. Entfernung oder Rückschnitt gewässerbegleitender Gehölze.