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Nordfledermaus  (Eptesicus nilssonii (Keys.& Blas.,1839))

EU-Code: 1313

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von Gebäudequartieren durch Umnutzung oder Beseitigung von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten; Schließung von Dachböden.
  • Tierverluste durch Vergiftung (v.a. Holzschutzmittel).
  • Verlust oder Entwertung von Nahrungsflächen in strukturreichen Waldgebieten, an Gewässern sowie im Siedlungsbereich (u.a. Pflanzenschutzmittel).
  • Zerschneidung der Lebensräume und Flugrouten (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlungen, Windparks o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
  • Tierverluste durch Kollision an Windenergieanlagen.
  • Beeinträchtigung von unterirdischen Schwarm- und Winterquartieren (v.a. Behinderung der Zugänglichkeit für Fledermäuse, Erosion, Mikroklimaänderung, Freizeitnutzung, Störungen, Vandalismus).

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Vorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Förderung von Gebäudequartieren (Belassen von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten; Öffnen von Dachböden; Anbringen von Hohlblocksteinen, Fledermausbrettern etc.).
  • Verzicht auf chemische Holzschutzmittel in Gebäudequartieren.
  • Vermeidung aller Störungen während der Jungenaufzucht (v.a. Juni bis August); Sanierungsarbeiten nur zwischen Oktober und Ende März, ggf. vorher Kontrolle auf Besatz.
  • Erhaltung und Entwicklung von insektenreichen Nahrungsflächen (u.a. keine Pflanzenschutzmittel).
  • Erhaltung von unterirdischen Schwarm- und Winterquartieren (v.a. Einrichtung von einbruchsicheren Verschlüssen bzw. Fledermausgittern, Vermeidung von Umnutzungen und Störungen, Besucherlenkung, Erhalt und Förderung einer naturnahen Umgebung).