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Verbreitungskarten

Brachpieper  (Anthus campestris (Linnaeus, 1758))

EU-Code: A255

VS-Anh. I

Rote Liste 1999 NRW: 0
Rote Liste 2010 NRW: 0
Rote Liste D: 2
Status in NRW: R; Erhaltungszustand in NRW (ATL): G
Status in NRW: R; Erhaltungszustand in NRW (KON): G

Brachpieper (Anthus campestris)
© Foto: Martin Woike, Haan

Der Brachpieper ist ein etwa 16 cm großer, langschwänziger und langbeiniger Singvogel. Die Tiere haben eine helle, sandbraune Oberseite und einen breiten rahmfarbenen Augenstreif. Der Lockruf ist ein lautes „schilp“ oder „schirp“, der dem Ruf des Haussperlings ähnelt. Die Nahrung des Brachpiepers besteht vor allem aus Arthropoden, wie Käfern, Heuschrecken und Schmetterlingsraupen während der Aufzuchtszeit.

In Nordrhein-Westfalen kommt der Brachpieper als regelmäßiger aber seltener Durchzügler vor. Als Brutvogel ist die Art 1984 ausgestorben, das letzte Brutpaar wurde im Kreis Viersen nachgewiesen. Mit einer Wiederbesiedlung ist in Nordrhein-Westfalen aktuell nicht zu rechnen, da die Brutbestände in ganz Mitteleuropa abnehmen. Die aktuellen Verbreitungsschwerpunkte befinden sich im Mittelmeerraum und in Osteuropa. Dort kommt die Art in weiträumig offenen Lebensräumen mit vegetationsarmen Sandflächen und Dünen sowie schütter bewachsenen Grassteppen vor. Auf dem Herbstdurchzug erscheinen die Vögel in der Zeit von Mitte August bis Ende September. Auf dem Frühjahrsdurchzug zu den Brutgebieten treten sie von Mitte April bis Mai auf. Als Rastgebiete bevorzugt der Brachpieper offene Agrarflächen in großräumigen Bördenlandschaften. Dort suchen die Tiere auf abgeernteten Äckern und kurzrassigen Weide- und Grasflächen nach Nahrung.

Der Brachpieper kommt in Nordrhein-Westfalen als Durchzügler vor allem in den Vogelschutzgebieten „Senne“ und „Hellwegbörde“ vor, wobei er in der Regel einzeln auftritt. Der Maximalbestand des Durchzugs wird landesweit auf unter 50 Individuen geschätzt (2015).