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Baumpieper  (Anthus trivialis (Linnaeus, 1758))

EU-Code: A256

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von halboffenen Kulturlandschaften mit Gehölzbeständen und strukturreichen, mageren Gras- und Krautfluren (v.a. Waldlichtungen, Waldränder, Säume, Grünländer, Brachen, Heiden, Moore).
  • Aufforstung von Windwurfflächen und Waldlichtungen.
  • Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang ungenutzter oder extensiv genutzter Grünlandflächen und Brachen (v.a. Umbruch in Ackerland, Dünger, Pflanzenschutzmittel).
  • Verschlechterung des Nahrungsangebotes von Insekten.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten, halboffenen Kulturlandschaften mit hohen Gehölzbeständen als Singwarten (v.a. Feldgehölze, Hecken, Bäume).
  • Zulassen der Sukzession auf Windwurfflächen.
  • Erhaltung und Entwicklung von nährstoffarmen Gras- und Krautfluren als Nahrungsflächen (z.B. lichte Waldbereiche, Waldlichtungen, sonnige Waldränder, Säume, Grünland, Brachen, Heideflächen, Moore).
  • Verbesserung der agrarischen Lebensräume durch Extensivierung der Flächennutzung (z.B. reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel).