Kreuzkröte (Bufo calamita Laur.,1768)
(Syn.: Rana fetidissima,, R. ecaudata, R. portentosa, R. cruciata, Bufo portentosus)
EU-Code: 1202
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung von Laichgewässern (z.B. Verfüllen, Folgenutzung von Abgrabungen, Bebauung, Aufforstung, Sukzession, Fischbesatz).
- Veränderung der Abgrabungstechnik in Abbaugebieten (z.B. großdimensionierte Nassabgrabungen, Steilufer).
- Rekultivierungen durch Verfüllen, Planieren und Aufforsten sowie fehlende Pflege- und Entwicklungskonzepte nach Nutzungsaufgabe von Truppenübungsplätzen.
- Veränderung des Wasserhaushaltes (v.a. Beseitigung von Überschwemmungsflächen in den Auenbereichen mittlerer und größerer Fließgewässer).
- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwassereinleitungen).
- Nutzungsintensivierung bislang extensiv genutzter Acker- und Grünlandflächen im Landlebensraum.
- Intensive Freizeitnutzung (z.B. Badebetrieb, Motocross).
- Zerschneidung der Lebensräume und Wander- bzw. Ausbreitungskorridore (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Erhaltung und Entwicklung, ggf. Neuanlage von Laichgewässern (v.a. sonnenexponierte Flach- und Kleingewässer in Auen, Abgrabungskomplexen, auf Industrie¬brachen).
- Erhaltung und Entwicklung geeigneter natürlicher Landlebensräume (v.a. Binnendünen und Heidelandschaften).
- Habitaterhaltende Pflege- und Entwicklungskonzepte (z.B. für Abbaugebiete, Industriebrachen, Truppenübungsplätze):
großräumige Flächenrotationsmodelle mit wechselnden Sukzessionsstadien
Zulassen/Steuerung der Sukzession anstelle gezielter Begrünung bzw. Aufforstung
Freistellen von zu stark beschatteten Kleingewässerkomplexen
Offenhalten von Rohbodenstellen und vegetationsarmen Flächen durch Abschieben des Oberbodens.
- großräumige Flächenrotationsmodelle mit wechselnden Sukzessionsstadien
- Zulassen/Steuerung der Sukzession anstelle gezielter Begrünung bzw. Aufforstung
- Freistellen von zu stark beschatteten Kleingewässerkomplexen
- Offenhalten von Rohbodenstellen und vegetationsarmen Flächen durch Abschieben des Oberbodens.
- Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Auenbereichen sowie Förderung einer intakten Flussmorphologie mit einer naturnahen Überflutungs- und Geschiebedynamik.
- Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Laichgewässer durch Anlage von Pufferzonen (z.B. Ackerrandstreifen; keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel).
- Verzicht auf Fischbesatz; ggf. nachhaltiges Entfernen von Fischen aus Laichgewässern.
- Lenkung der Freizeitnutzung im Umfeld der Laichgewässer.
- Umsetzung geeigneter Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen im Bereich der Wanderkorridore (z.B. Amphibienzäune, Geschwindigkeitsbegrenzung, zeitweilige Sperrung, stationäre Amphibienschutzanlagen).