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Verbreitungskarten

Kreuzkröte  (Bufo calamita Laur.,1768)

(Syn.: Rana fetidissima,, R. ecaudata, R. portentosa, R. cruciata, Bufo portentosus)

EU-Code: 1202

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von Laichgewässern (z.B. Verfüllen, Folgenutzung von Abgrabungen, Bebauung, Aufforstung, Sukzession, Fischbesatz).
  • Veränderung der Abgrabungstechnik in Abbaugebieten (z.B. großdimensionierte Nassabgrabungen, Steilufer).
  • Rekultivierungen durch Verfüllen, Planieren und Aufforsten sowie fehlende Pflege- und Entwicklungskonzepte nach Nutzungsaufgabe von Truppenübungsplätzen.
  • Veränderung des Wasserhaushaltes (v.a. Beseitigung von Überschwemmungsflächen in den Auenbereichen mittlerer und größerer Fließgewässer).
  • Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwassereinleitungen).
  • Nutzungsintensivierung bislang extensiv genutzter Acker- und Grünlandflächen im Landlebensraum.
  • Intensive Freizeitnutzung (z.B. Badebetrieb, Motocross).
  • Zerschneidung der Lebensräume und Wander- bzw. Ausbreitungskorridore (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung, ggf. Neuanlage von Laichgewässern (v.a. sonnenexponierte Flach- und Kleingewässer in Auen, Abgrabungskomplexen, auf Industrie¬brachen).
  • Erhaltung und Entwicklung geeigneter natürlicher Landlebensräume (v.a. Binnendünen und Heidelandschaften).
  • Habitaterhaltende Pflege- und Entwicklungskonzepte (z.B. für Abbaugebiete, Industriebrachen, Truppenübungsplätze):großräumige Flächenrotationsmodelle mit wechselnden SukzessionsstadienZulassen/Steuerung der Sukzession anstelle gezielter Begrünung bzw. AufforstungFreistellen von zu stark beschatteten KleingewässerkomplexenOffenhalten von Rohbodenstellen und vegetationsarmen Flächen durch Abschieben des Oberbodens.
    • großräumige Flächenrotationsmodelle mit wechselnden Sukzessionsstadien
    • Zulassen/Steuerung der Sukzession anstelle gezielter Begrünung bzw. Aufforstung
    • Freistellen von zu stark beschatteten Kleingewässerkomplexen
    • Offenhalten von Rohbodenstellen und vegetationsarmen Flächen durch Abschieben des Oberbodens.
  • Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Auenbereichen sowie Förderung einer intakten Flussmorphologie mit einer naturnahen Überflutungs- und Geschiebedynamik.
  • Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Laichgewässer durch Anlage von Pufferzonen (z.B. Ackerrandstreifen; keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel).
  • Verzicht auf Fischbesatz; ggf. nachhaltiges Entfernen von Fischen aus Laichgewässern.
  • Lenkung der Freizeitnutzung im Umfeld der Laichgewässer.
  • Umsetzung geeigneter Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen im Bereich der Wanderkorridore (z.B. Amphibienzäune, Geschwindigkeitsbegrenzung, zeitweilige Sperrung, stationäre Amphibienschutzanlagen).