Moorfrosch (Rana arvalis Nilsson,1842)
(Syn.: Rana terrestris, R. oxyrrhinus, R. palustris)
EU-Code: 1214
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung von Laichgewässern in Heide- und Moorgebieten (z.B. Verfüllen, wasserbauliche Maßnahmen, Beseitigen der Flachwasserzonen, Sukzession, Fischbesatz).
- Veränderung des Wasserhaushaltes im Bereich von Feuchtgebieten und Mooren (v.a. Grundwasserabsenkung).
- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Kalk, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwassereinleitungen; Versauerung unter pH 4,5).
- Umwandlung von Grünland in Ackerflächen sowie Intensivierung der Grünlandnutzung im Umfeld der Laichgewässer (z.B. mehrmaliges Mähen, intensive Beweidung).
- Zerschneidung der Lebensräume und Wander- bzw. Ausbreitungskorridore (v.a. Straßen- und (Forst-)Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
- Tierverluste durch Straßenverkehr sowie durch Grünlandmahd im Umfeld der Gewässer.
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Erhaltung und Entwicklung, ggf. Neuanlage von Laichgewässern (nährstoffarm, schwach bis mäßig sauer, fischfrei).
- Erhaltung und Entwicklung geeigneter Landlebensräume (v.a. Feucht- und Nasswiesen, Feuchtheiden, Nieder- und Flachmoore, Moorrandbereiche, Erlen-, Birken- und Kiefernbruchwälder).
- Habitaterhaltende Pflegemaßnahmen:
Freistellen von zu stark beschatteten Gewässern
extensive Beweidung in Grünlandbereichen
alternativ einmalige Mahd (Schnitthöhe 10 cm, kein Kreiselmähereinsatz).
- Freistellen von zu stark beschatteten Gewässern
- extensive Beweidung in Grünlandbereichen
- alternativ einmalige Mahd (Schnitthöhe 10 cm, kein Kreiselmähereinsatz).
- Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Mooren, Feuchtgebieten und Niederungen.
- Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Laichgewässer durch Anlage von Pufferzonen (z.B. Extensivgrünland; keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel).
- Umsetzung geeigneter Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen im Bereich der Wanderkorridore (z.B. Amphibienzäune, Geschwindigkeitsbegrenzung, zeitweilige Sperrung, stationäre Amphibienschutzanlagen).