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Kleiner Wasserfrosch  (Rana lessonae Camerano,1882)

(Syn.: Kleiner Grünfrosch, Tümpelfrosch, Kleiner Teichfrosch)

(Syn.: Rana meridionalis, R. esculenta lessonae, R. lessonae pannonica)

EU-Code: 1207

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von Laichgewässern (z.B. Verfüllen, Ackerbau, wasserbauliche Maßnahmen, Beseitigen der Flachwasserzonen, Entfernen der Unterwasservegetation, Abgrabungen, Bebauung, Fischbesatz).
  • Verlust oder Entwertung von Wiesen, Waldlichtungen und Mooren im Bereich der Landlebensräume (z.B. Aufforstung).
  • Veränderung des Wasserhaushaltes im Bereich von Feuchtgebieten (v.a. Beseitigung von Überschwemmungsflächen in Auenbereichen, Grundwasserabsenkung).
  • Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwassereinleitungen).
  • Umwandlung von Grünland in Ackerflächen sowie Intensivierung der Grünlandnutzung im Umfeld der Laichgewässer.
  • Zerschneidung der Lebensräume und Wander- bzw. Ausbreitungskorridore (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
  • Tierverluste durch Straßenverkehr.
  • Aussetzungen von gebietsfremden Wasserfröschen, die sich möglicherweise mit dem Kleinen Wasserfrosch genetisch vermischen oder ihn verdrängen.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung, ggf. Neuanlage von Laichgewässern (klein, nährstoffarm, vegetationsreich, voll sonnenexponiert, fischfrei, waldnah).
  • Erhaltung und Entwicklung geeigneter Landlebensräume (v.a. feuchtes Extensivgrünland, Feuchtheiden, Moore, Erlenbruchwälder, offene Waldlichtungen).
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten und Niederungen.
  • Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Auenbereichen und großflächigen Feuchtgebieten sowie Schaffung von Retentionsflächen in den Flussauen.
  • Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Laichgewässer durch Anlage von Pufferzonen (z.B. Extensivgrünland; keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel).
  • Verzicht auf Fischbesatz; ggf. nachhaltiges Entfernen von Fischen aus Laichgewässern.