Bitterling (Rhodeus sericeus amarus Bloch, 1782)
EU-Code: 1134
Gefährdung
- Besatz mit nicht einheimischen Bitterlingsarten.
- Entkopplung von Auengewässern, Verfüllen von Kleingewässern.
- Eutrophierung, Stickstoffeintrag.
- Ausbau von Niederungsgewässern mit Verlust von Muschelpopulationen.
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Erhaltung und Entwicklung von mäßig eutrophen Stillgewässern, Altarmen oder schwach strömenden Fließgewässern mit organischer Auflage auf sandigem Untergrund, Wasserpflanzenbeständen und mit zur Eiablage notwendigen Großmuschelvorkommen.
- Vermeidung von Verschlammungen.
- Wiederherstellung der Aue mit Altarmen und Altwässern im Unterlauf der Flüsse.
- Vermeidung von Faunenverfälschungen (kein Einbringen nicht einheimischer Bitterlinge).
- Entwicklung breiter Uferschutzstreifen zur Reduzierung von Stoffeinträgen.