Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia (Fourcroy, 1785))
(Syn.: Grüne Keiljungfer)
(Syn.: Ophiogomphus serpentinus, O. serpentinus, Gomphus serpentinus)
EU-Code: 1037
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung der Lebensräume (v.a. Gewässerausbau, Uferverbau) sowie Zerstörung der Gewässersohle (v.a. Befestigung, Schüttung).
- Veränderung der Substratverhältnisse der Gewässersohle (z.B. veränderte Fließgeschwindigkeiten, Auswaschung oder Eintrag von Feinsedimenten, Überschichtung).
- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwassereinleitungen).
- Intensive Gewässerunterhaltung im Bereich der Gewässersohle sowie von Böschungen.
- Beschattung der Gewässer durch dichte Ufergehölze oder neue Gehölzanpflanzungen.
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer mit sauberem und sauerstoffreichem Wasser und einer lockeren Unterwasservegetation.
- Erhaltung und Entwicklung nicht zu dichter uferbegleitender Gebüsche und Kleingehölze mit einem extensiv genutzten, grünlandgeprägten Umfeld.
- Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen sowie von Feinsedimenten im Bereich der Vorkommen durch Anlage von Uferrandstreifen (beidseitig 10 m, extensive Pflege; keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel im Gewässerumfeld) und Anlage von Sandfängen.
- Schonende Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der Art.
- Räumung:
nur nach Bedarf abschnittsweise alle 4-5 Jahre und nur in dicht bewachsenen Abschnitten >95% Deckung
keine Sohlvertiefung, nur Entnahme der Auflage unter Verwendung von Löffelbaggern.
- nur nach Bedarf abschnittsweise alle 4-5 Jahre und nur in dicht bewachsenen Abschnitten >95% Deckung
- keine Sohlvertiefung, nur Entnahme der Auflage unter Verwendung von Löffelbaggern.
- Ggf. Entfernung oder Rückschnitt gewässerbegleitender Gehölze.