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Schwimmendes Froschkraut  (Luronium natans (Linnaeus) Rafinesque-Schmaltz)

(Syn.: Froschkraut)

(Syn.: Alisma natans, Elisma natans)

EU-Code: 1831

FFH-Anh. II, FFH-Anh. IV

Rote Liste NRW 2010: 2S
Rote Liste NRW 1999: 1
Rote Liste D: 2 +
Erhaltungszustand in NRW (ATL): S
Erhaltungszustand in NRW (KON): S

Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans)
© Foto: Siegfried Woike, Haan

Das Schwimmende Froschkraut besiedelt vor allem nährstoffarme, mäßig bis schwach saure, besonnte Kleingewässer. Bevorzugt werden flache Gewässer mit wenig bewachsenen Uferbereichen, die im Sommer trocken fallen. Geeignete Gewässer sind Heideweiher, Blänken, Tümpel in Viehweiden sowie Gräben in Sandgebieten. Seltener werden in Nordrhein-Westfalen natürliche, mäßig nährstoffreiche Seen besiedelt. Das Schwimmende Froschkraut tritt in drei Formen auf: Als reine Unterwasserpflanze (Rosetten) auf dem Grund tieferer Gewässer, als Schwimmblattpflanze im flachen Wasser und als Landpflanze in trocken gefallenen Gewässern beziehungsweise Uferpartien. Die Hauptentwicklung und Blütezeit fällt in die Zeit von Mai bis September (Oktober). Offenbar können die Samen recht lange keimfähig im Boden überdauern, so dass die Art an erloschen geglaubten Fundorten nach Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen wieder auftreten kann. Die Vermehrung und Ausbreitung kann über Ausläufer, vegetative Überwinterungsorgane („Turionen“) oder Samen erfolgen.

Das Schwimmende Froschkraut ist in Nordrhein-Westfalen „vom Aussterben bedroht“. Es sind über 20 Vorkommen bekannt (2015).