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Fransenfledermaus  (Myotis nattereri (Kuhl,1817))

EU-Code: 1322

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung der Sommerlebensräume im Wald (v.a. Umbau von alten Laub- und Mischwäldern in strukturarme Bestände (z.B. Nadelwälder), Entfernen von starkem Alt- und Totholz).
  • Verlust von (potenziellen) Quartierbäumen durch Entnahme von Höhlenbäumen sowie alten, kranken oder toten Bäumen (v.a. im Sommer).
  • Verlust oder Entwertung von Gebäudequartieren in Kuhställen durch Umnutzung oder Beseitigung von Einflugmöglichkeiten und Verstecken (v.a. Aufgabe oder Modernisierung von Höfen); Schließung von Dachböden.
  • Tierverluste durch Vergiftung (v.a. Holzschutzmittel) oder durch Fliegenklebefallen bzw. elektrische Fliegenfallen in Viehställen sowie Störungen in den Wochenstuben.
  • Verlust oder Entwertung von Nahrungsflächen im Wald, in strukturreichen Parklandschaften sowie im Siedlungsbereich (u.a. Pflanzenschutzmittel).
  • Zerschneidung der Lebensräume und Flugrouten (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
  • Tierverluste durch Kollision an Straßen sowie Störungen durch Lärmemissionen. <row><![CDATA[Beeinträchtigung von unterirdischen Schwarm- und Winterquartieren (v.a. Behinderung der Zugänglichkeit für Fledermäuse, Erosion, Mikroklimaänderung, Freizeitnutzung, Störungen, Vandalismus).

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung von lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern mit hohen Alt- und Totholzanteilen (bis zu 10 Bäume/ha), Feuchtstellen und strukturreichen Waldrändern.
  • Erhöhung des Zieldurchmessers bzw. des Erntealters der Bäume (>120-140 Jahre).
  • Erhaltung und Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter Quartierbäume; ggf. übergangsweise Ausbringen von Fledermauskästen; vor Baumfällung in Vorkommensgebieten Kontrolle auf Besatz.
  • Erhaltung und Förderung von Gebäudequartieren (Belassen von Verstecken; Öffnen von Kuhställen und Dachböden); Sanierungsarbeiten nur zwischen Oktober und Ende März.
  • Verzicht auf chemische Holzschutzmittel in Gebäudequartieren sowie Verzicht auf Klebefallen od. elektrische Fliegenfänger bzw. nur mit Schutzgitter.
  • Erhaltung und Entwicklung von insektenreichen Nahrungsflächen sowie von linearen Gehölzstrukturen entlang der Flugrouten im Offenland (u.a. keine Pflanzenschutzmittel).
  • Erhaltung von unterirdischen Schwarm- und Winterquartieren (v.a. Einrichtung von einbruchsicheren Verschlüssen bzw. Fledermausgittern, Vermeidung von Umnutzungen und Störungen, Besucherlenkung, Erhalt und Förderung einer naturnahen Umgebung).