Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus (Schreb., 1774))
EU-Code: 1308
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung der Sommerlebensräume im Wald (v.a. Umbau von alten Laub- und Mischwäldern in strukturarme Bestände (z.B. Nadelwälder), Entfernen von starkem Alt- und Totholz).
- Verlust von (potenziellen) Quartierbäumen durch Entnahme von alten, kranken oder toten Bäumen mit abstehender Borke sowie von Höhlenbäumen (auch im Winter).
- Verlust oder Entwertung von Nahrungsflächen im Wald und im Offenland sowie von linearen Landschaftselementen (u.a. Pflanzenschutzmittel).
- Zerschneidung der Lebensräume und Flugrouten (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
- Tierverluste durch Kollision an Straßen.
- Beeinträchtigung von unterirdischen Schwarm- und Winterquartieren (v.a. Behinderung der Zugänglichkeit für Fledermäuse, Erosion, Mikroklimaänderung, Freizeitnutzung, Störungen, Vandalismus).
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Schutz aller Vorkommen in Nordrhein-Westfalen.
- Erhaltung und Entwicklung von ausgedehnten, lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern mit hohen Alt- und Totholzanteilen (bis zu 10 Bäume/ha) und strukturreichen Waldrändern.
- Erhöhung des Zieldurchmessers bzw. des Erntealters der Bäume (>120-140 Jahre).
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter Quartierbäume (v.a. Eichen); vor Baumfällung in Vorkommensgebieten Kontrolle auf Besatz.
- Förderung von Gebäudequartieren (Anbringen Fledermausbrettern, Außenwandverschalungen, Belassen von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten).
- Erhaltung und Entwicklung von insektenreichen Nahrungsflächen und eines Netzes von Gehölzinseln (mind. 10 km um Quartiere) sowie von linearen Gehölzstrukturen entlang der Flugrouten im Offenland (u.a. keine Pflanzenschutzmittel).
- Erhaltung von unterirdischen Schwarm- und Winterquartieren (v.a. Einrichtung von einbruchsicheren Verschlüssen bzw. Fledermausgittern, Vermeidung von Umnutzungen und Störungen, Besucherlenkung, Erhalt und Förderung einer naturnahen Umgebung).