Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus Linnaeus, 1758)
(Syn.: Vespertilio discolor)
EU-Code: 1332
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung von Gebäudequartieren durch Umnutzung oder Beseitigung von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten; Schließung von Dachböden.
- Tierverluste durch Vergiftung (v.a. Holzschutzmittel).
- Verlust oder Entwertung von Nahrungsflächen im Siedlungsbereich, im Offenland, an Gewässern, in Wäldern (u.a. Pflanzenschutzmittel).
- Zerschneidung der Lebensräume und Flugrouten (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
- Tierverluste durch Kollision an Straßen.
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Erhaltung und Förderung von Gebäudequartieren (Belassen von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten; Öffnen von Dachböden; Anbringen von Fledermausbrettern etc.).
- Verzicht auf chemische Holzschutzmittel in Gebäudequartieren.
- Erhaltung und Entwicklung von insektenreichen Nahrungsflächen (u.a. keine Pflanzenschutzmittel).
- Sicherung von unterirdischen Quartieren und Felsspaltenquartieren durch Vermeidung von Umnutzungen und Störungen, Erhalt und Förderung einer naturnahen Umgebung.