Fischotter (Lutra lutra (Linnaeus, 1758))
(Syn.: Wassermarder)
EU-Code: 1355
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume sowie Veränderungen der Gewässerstrukturen (v.a. Gewässerausbau, Querverbau, Sohlbefestigung).
- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwassereinleitungen).
- Verschlechterung des Nahrungsangebotes (v.a. Bestandsrückgänge von Muscheln, Krebsen, Fischen).
- Intensive Unterhaltung von Graben- und Uferrändern sowie Nutzungsintensivierung bislang extensiv genutzter Uferrandbereiche.
- Störungen, zum Beispiel durch intensive Freizeitaktivitäten (v.a. Angeln, Baden, Wassersport, Rad-/Wanderwege).
- Zerschneidung der Lebensräume und Schaffung von Ausbreitungsbarrieren (v.a. Straßenbau, Verrohrungen).
- Tierverluste durch Kollision an Straßen sowie durch Fallen für den Totfang (für Bisam und Nutria) und Reusenfischerei.
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Auenlandschaften mit Auwäldern und störungsarmen Ufern.
- Verbesserung des Wasserhaushaltes und der Gewässerstruktur sowie Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern.
- Erhaltung und Entwicklung einer fließgewässertypischen Fauna als Nahrungsgrundlage für den Fischotter (ausreichend große Muschel-, Krebs- und Fischbestände).
- Anlage unbewirtschafteter Uferrandstreifen sowie schonende Unterhaltung von Graben- und Uferrändern.
- Lenkung der Freizeitnutzung im Umfeld der Vorkommen.
- Anlage von Querungshilfen an Straßen, Rückbau von Verrohrungen (geeignete Gewässerdurchlässe).
- Kein Einsatz von Fallen für den Totfang (für Bisam und Nutria) und kein Einsatz von Fischreusen in Gebieten mit Fischottervorkommen.