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Gemeine Flussmuschel  (Unio crassus PHILIPSSON 1788)

(Syn.: Kleine Flussmuschel, Kleine Bachmuschel)

EU-Code: 1032

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume sowie Veränderungen der Gewässerstrukturen (v.a. Gewässerausbau, Verrohrungen, Querverbau, Ufer- und Sohlbefestigung, Sohlvertiefung).
  • Verschlechterung der Substratverhältnisse der Gewässersohle (Schwebstoff-Frachten, Verschlammung, Sanddrift) sowie Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwassereinleitungen).
  • Intensive Gewässerunterhaltung im Bereich der Gewässersohle (v.a. Grund- bzw. Sohlräumungen), Verwendung von Mähkörben an Uferrändern.
  • Veränderung der natürlichen Fischfauna sowie Rückgang von Wirtsfischen (u.a. Fischbesatz).
  • Tierverluste durch Bisamratten.
  • „Überalterung" der Populationen infolge mangelnder Reproduktion und fehlender Jungmuscheln.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Vorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung von naturnahen unverbauten Bächen, Flüssen sowie Zu- und Abflüssen von Seen mit sandig-kiesigem Sediment, guter Sauerstoffversorgung im Lückensystem und hoher Gewässergüte.
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes (v.a. Vermeidung des Austrocknens), der Wasserqualität, der Gewässerstruktur und der Gewässersohle (z.B. Erhalt offener sandig-kiesiger Strukturen).
  • Wiederherstellung der Durchgängigkeit geeigneter Fließgewässer (v.a. Rückbau der Wehre).
  • Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen sowie von Feinsedimenten im Bereich der Vorkommen durch Anlage von Uferrandstreifen (beidseitig 10 m, extensive Pflege; keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel im Gewässerumfeld) und Sandfängen.
  • Abstimmung der Gewässerunterhaltung mit den Ansprüchen der Art (u.a. Grabenräumung in 100 m-Abschnitten nach vorherigem Umsetzen der Individuen).
  • Förderung eines lockeren Bewuchses des Gewässerrandes zum Beispiel mit Erlen zur Gewässerbeschattung.
  • Überwachung und ggf. Verbesserung der Wirtsfischsituation sowie ggf. Bekämpfung der Bisamratte.
  • Bei überalterten Kleinpopulationen ggf. Umsetzung gezielter Nachzuchtprojekte.