Flussuferläufer (Actitis hypoleucos (Linnaeus, 1758))
EU-Code: A168
Rote Liste 1999 NRW: 0
Rote Liste 2010 NRW: 0
Rote Liste D: 1
Status in NRW: R;
Erhaltungszustand in NRW (ATL): G
Status in NRW: R;
Erhaltungszustand in NRW (KON): G
- Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
© Foto: Martin Woike, Haan
Der Flussuferläufer zählt mit einer Körpergröße von knapp 20 cm zu den kleinsten Wasserläufern. Auf der Oberseite sowie auf Schwanzwurzel und -spitze sind die Tiere stets dunkel gefärbt. Im Sommer ist die olivbraune Oberseite mit einem undeutlichen, schwarzen Fleckenmuster gezeichnet. Die Tiere fallen durch ständiges Wippen mit Kopf und Schwanz auf, und laufen schnell an Gewässerufern entlang. Beim Auffliegen rufen sie schrill pfeifend „hididih“. Die Watvögel ernähren sich vor allem von kleinen Land- und Süßwasserinsekten, die sie auf festem Untergrund zwischen Steinen und Spalten aufstöbern.
In Nordrhein-Westfalen tritt der Flussuferläufer als regelmäßiger Durchzügler sowie als seltener Wintergast auf. Als Brutvogel ist er 1986 ausgestorben. Die heutigen Brutgebiete liegen vor allem in Nord- und Osteuropa, vereinzelt auch in den Niederlanden. Flussuferläufer erscheinen auf dem Herbstdurchzug in der Zeit von Anfang Juli bis Anfang Oktober, mit maximalen Bestandszahlen gegen Ende Juli/Anfang August. Auf dem deutlich geringer ausgeprägten Frühjahrsdurchzug zu den Brutgebieten treten die Watvögel von Mitte April bis Anfang Juni auf, mit einem Maximum im Mai. Geeignete Nahrungsflächen sind nahrungsreiche, flache Ufer von Flüssen, Altwässern, Bagger- und Stauseen sowie Kläranlagen.
Die bedeutendsten Rastvorkommen in Nordrhein-Westfalen liegen in den Vogelschutzgebieten „Unterer Niederrhein“ und „Rieselfelder Münster“ mit Maximalbeständen von jeweils bis zu 50 Tieren. Der Maximalbestand des Durchzugs wird landesweit auf bis zu 1.000 Individuen geschätzt (2015). Die durchschnittliche Größe der rastenden Trupps beträgt 1 bis 10, maximal 30 Tiere.