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Grauammer  (Emberiza calandra (Linnaeus, 1758))

(Syn.: Miliara calandra, Miliaria calandra)

EU-Code: A383

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von offenen, gehölzarmen Agrarlandschaften mit Dauergrünland und Ackerbrachen (z.B. Straßenbau, Zersiedlung, Abgrabungen), v.a. in Bördelandschaften.
  • Intensive Nutzung von Landwirtschaftsflächen (v.a. intensive Düngung, Pflanzenschutzmittel, häufige Ackerbearbeitung, Umbruch kurz nach der Ernte, zu dichte Saatreihen, Verlust von Brachen und Säumen).
  • Asphaltierung von unbefestigten Wegen sowie intensive Unterhaltung von Feld- und Wegrändern (v.a. ungünstige Mähtermine, Pflanzenschutzmittel).
  • Verschlechterung des Nahrungsangebotes von Insekten.
  • Tierverluste durch Kollision an Windenergieanlagen.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung von großräumigen, offenen Agrarlandschaften mit einem Wechsel von Ackerflächen, Brachen, Gebüschen, Hecken, Obstbäumen.
  • Erhaltung und Entwicklung von nährstoffarmen Saumstrukturen, Brachestreifen sowie von unbefestigten Wegen.
  • Extensivierung der Acker- und Grünlandnutzung:Anlage von AckerrandstreifenAnlage und Pflege (Mahd, Grubbern ab 01.08.) von Acker-Stilllegungsflächen und Brachendoppelter Reihenabstand bei der GetreideeinsaatBelassen von Stoppelbrachenreduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
    • Anlage von Ackerrandstreifen
    • Anlage und Pflege (Mahd, Grubbern ab 01.08.) von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen
    • doppelter Reihenabstand bei der Getreideeinsaat
    • Belassen von Stoppelbrachen
    • reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
  • Feld- und Wegrandunterhaltung:Mahd erst ab 01.08.keine Pflanzenschutzmittel.
    • Mahd erst ab 01.08.
    • keine Pflanzenschutzmittel.