Grauammer (Emberiza calandra (Linnaeus, 1758))
(Syn.: Miliara calandra, Miliaria calandra)
EU-Code: A383
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung von offenen, gehölzarmen Agrarlandschaften mit Dauergrünland und Ackerbrachen (z.B. Straßenbau, Zersiedlung, Abgrabungen), v.a. in Bördelandschaften.
- Intensive Nutzung von Landwirtschaftsflächen (v.a. intensive Düngung, Pflanzenschutzmittel, häufige Ackerbearbeitung, Umbruch kurz nach der Ernte, zu dichte Saatreihen, Verlust von Brachen und Säumen).
- Asphaltierung von unbefestigten Wegen sowie intensive Unterhaltung von Feld- und Wegrändern (v.a. ungünstige Mähtermine, Pflanzenschutzmittel).
- Verschlechterung des Nahrungsangebotes von Insekten.
- Tierverluste durch Kollision an Windenergieanlagen.
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen.
- Erhaltung und Entwicklung von großräumigen, offenen Agrarlandschaften mit einem Wechsel von Ackerflächen, Brachen, Gebüschen, Hecken, Obstbäumen.
- Erhaltung und Entwicklung von nährstoffarmen Saumstrukturen, Brachestreifen sowie von unbefestigten Wegen.
- Extensivierung der Acker- und Grünlandnutzung:
Anlage von Ackerrandstreifen
Anlage und Pflege (Mahd, Grubbern ab 01.08.) von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen
doppelter Reihenabstand bei der Getreideeinsaat
Belassen von Stoppelbrachen
reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
- Anlage von Ackerrandstreifen
- Anlage und Pflege (Mahd, Grubbern ab 01.08.) von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen
- doppelter Reihenabstand bei der Getreideeinsaat
- Belassen von Stoppelbrachen
- reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
- Feld- und Wegrandunterhaltung:
Mahd erst ab 01.08.
keine Pflanzenschutzmittel.
- Mahd erst ab 01.08.
- keine Pflanzenschutzmittel.