Eisvogel  (Alcedo atthis (Linnaeus, 1758))

EU-Code: A229

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von störungsarmen, frisch angerissenen und vegetationsfreien Steilwänden aus Sand oder Lehm.
  • Zerschneidung der Lebensräume und Wanderkorridore (v.a. Straßenbau, zu kleine Durchlässe, Verrohrungen o.ä.).
  • Veränderung der Fließgewässerdynamik durch Begradigungen, Verrohrungen, Querverbau, Uferbefestigungen.
  • Intensive Gewässerunterhaltung im Bereich der Abbruchkanten und Steilufer.
  • Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge und Schwebstoffe (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwassereinleitungen).
  • Störungen an den Brutplätzen (März bis September) (v.a. Angler, Bootsfahrten).
  • Tierverluste an Teichüberspannungen und durch Anflüge an Glasscheiben.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Fließgewässersystemen mit Überschwemmungszonen, Prallhängen, Steilufern u.a..
  • Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Lebensräume (z.B. Straßenbau, Verrohrungen).
  • Erhaltung und Förderung eines dauerhaften Angebotes natürlicher Nistplätze; ggf. übergangsweise künstliche Anlage von Steilufern sowie Ansitzmöglichkeiten.
  • Schonende Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der Art.
  • Reduzierung von Nährstoff-, Schadstoff- und Sedimenteinträgen im Bereich der Nahrungsgewässer.
  • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis September) (u.a. Lenkung der Freizeitnutzung).