Feldlerche (Alauda arvensis (Linnaeus, 1758))
EU-Code: A247
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung von offenen Agrarlandschaften mit extensiv genutztem Dauergrünland, Ackerbrachen, Randstreifen, Wegrainen sowie von Heidegebieten.
- Intensive Nutzung von Landwirtschaftsflächen (v. a. intensive Düngung, Pflanzenschutzmittel, häufige Flächenbearbeitung, Umbruch kurz nach der Ernte, zu dichte Saatreihen, Verlust von Brachen und Säumen, Vergrößerung der Ackerschläge).
- Asphaltierung von unbefestigten Wegen sowie intensive Unterhaltung von Feld- und Wegrändern (v.a. ungünstige Mähtermine, Pflanzenschutzmittel).
- Verschlechterung des Nahrungsangebotes von Insekten.
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Erhaltung und Entwicklung von großräumigen, offenen Agrarlandschaften mit einem Wechsel von Ackerflächen, Extensivgrünländern und Brachen.
- Erhaltung und Entwicklung von nährstoffarmen Saumstrukturen, Brachestreifen sowie unbefestigten Wegen.
- Extensivierung der Acker- und Grünlandnutzung:
Anlage von Ackerrandstreifen
Anlage und Pflege (Mahd, Grubbern ab 1. August) von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen
doppelter Reihenabstand bei Getreideeinsaat
Belassen von Stoppelbrachen
reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel
- Anlage von Ackerrandstreifen
- Anlage und Pflege (Mahd, Grubbern ab 1. August) von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen
- doppelter Reihenabstand bei Getreideeinsaat
- Belassen von Stoppelbrachen
- reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel
- Feld- und Wegrandunterhaltung:
Mahd erst ab 1. August
keine Pflanzenschutzmittel.
- Mahd erst ab 1. August
- keine Pflanzenschutzmittel.