Kiebitz  (Vanellus vanellus (L.))

EU-Code: A142

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von feuchten Grünlandflächen (v.a. Bebauung, Zersiedlung, Umbruch).
  • Zerschneidung und Verkleinerung von offenen Landschaftsräumen (v.a. Straßenbau, Windenergieanlagen).
  • Veränderung des Wasserhaushaltes in Feuchtgebieten und Grünländern (v.a. Grundwasserabsenkung, Drainage).
  • Gelegeverluste sowie geringer Bruterfolg durch landwirtschaftliche Arbeiten (v.a. intensive Düngung, Gülle, Pflanzenschutzmittel, Mahd vor Anfang Juni, hohe Viehdichten, häufige Ackerbearbeitung, zu dichte Saatreihen, Verlust von Brachen und Säumen).
  • Störungen an den Brutplätzen (März bis Anfang Juni) (z.B. Hunde, Modellflugsport).

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung von feuchten Extensivgrünländern sowie von Feuchtgebieten mit Flachwasserzonen und Schlammflächen.
  • Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Lebensräume (z.B. Straßenbau, Windenergieanlagen).
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwas¬serstandes in Feuchtgebieten und Grünländern.
  • Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden.
  • Extensivierung der Acker- und Grünlandnutzung: Grünlandmahd erst ab 01.06.möglichst keine Beweidung oder geringer Viehbesatz bis 01.06.kein Walzen nach 15.03.Maiseinsaat nach Mitte Maidoppelter Reihenabstand bei GetreideeinsaatAnlage von AckerrandstreifenAnlage und Pflege (Mahd, Grubbern ab 01.08.) von Acker-Stilllegungsflächen und Brachenreduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
    • Grünlandmahd erst ab 01.06.
    • möglichst keine Beweidung oder geringer Viehbesatz bis 01.06.
    • kein Walzen nach 15.03.
    • Maiseinsaat nach Mitte Mai
    • doppelter Reihenabstand bei Getreideeinsaat
    • Anlage von Ackerrandstreifen
    • Anlage und Pflege (Mahd, Grubbern ab 01.08.) von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen
    • reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
  • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Anfang Juni).