Kiebitz (Vanellus vanellus (L.))
EU-Code: A142
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung von feuchten Grünlandflächen (v.a. Bebauung, Zersiedlung, Umbruch).
- Zerschneidung und Verkleinerung von offenen Landschaftsräumen (v.a. Straßenbau, Windenergieanlagen).
- Veränderung des Wasserhaushaltes in Feuchtgebieten und Grünländern (v.a. Grundwasserabsenkung, Drainage).
- Gelegeverluste sowie geringer Bruterfolg durch landwirtschaftliche Arbeiten (v.a. intensive Düngung, Gülle, Pflanzenschutzmittel, Mahd vor Anfang Juni, hohe Viehdichten, häufige Ackerbearbeitung, zu dichte Saatreihen, Verlust von Brachen und Säumen).
- Störungen an den Brutplätzen (März bis Anfang Juni) (z.B. Hunde, Modellflugsport).
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Erhaltung und Entwicklung von feuchten Extensivgrünländern sowie von Feuchtgebieten mit Flachwasserzonen und Schlammflächen.
- Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Lebensräume (z.B. Straßenbau, Windenergieanlagen).
- Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwas¬serstandes in Feuchtgebieten und Grünländern.
- Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden.
- Extensivierung der Acker- und Grünlandnutzung:
Grünlandmahd erst ab 01.06.
möglichst keine Beweidung oder geringer Viehbesatz bis 01.06.
kein Walzen nach 15.03.
Maiseinsaat nach Mitte Mai
doppelter Reihenabstand bei Getreideeinsaat
Anlage von Ackerrandstreifen
Anlage und Pflege (Mahd, Grubbern ab 01.08.) von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen
reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
- Grünlandmahd erst ab 01.06.
- möglichst keine Beweidung oder geringer Viehbesatz bis 01.06.
- kein Walzen nach 15.03.
- Maiseinsaat nach Mitte Mai
- doppelter Reihenabstand bei Getreideeinsaat
- Anlage von Ackerrandstreifen
- Anlage und Pflege (Mahd, Grubbern ab 01.08.) von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen
- reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
- Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Anfang Juni).