Braunkehlchen (Saxicola rubetra (Linnaeus, 1758))
EU-Code: A275
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung von frischen bis nassen Dauergrünländern, Feuchtbrachen, feuchten Hochstaudenfluren, Feuchtheiden und Moorrandbereichen (u.a. Sukzession).
- Veränderung des Wasserhaushaltes in Feucht- und Nassgrünländern (v.a. Grundwasserabsenkung, Drainage).
- Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang ungenutzter oder extensiv genutzter Grünlandflächen und Brachen sowie Brutverluste durch landwirtschaftliche Arbeiten (v.a. intensive Düngung, Gülle, Pflanzenschutzmittel, Mahd vor Mitte Juli, hohe Viehdichten).
- Intensive Unterhaltung von Böschungen, Gräben und Säumen (v.a. Mahd oder Beweidung vor Mitte Juli).
- Verschlechterung des Nahrungsangebotes von Insekten.
- Störungen an den Brutplätzen (Mai bis Ende Juli).
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen.
- Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten, offenen Kulturlandschaften mit insektenreichen Nahrungsflächen (z.B. staudenreiche Wiesen, blütenreiche Brachen und Säume).
- Schaffung von Jagd- und Singwarten (Hochstauden, Zaunpfähle, einzeln stehende Büsche).
- Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Grünländern.
- Extensivierung der Grünlandnutzung:
Mahd erst ab 15.07.
ausnahmsweise extensive Beweidung mit geringem Viehbesatz
Belassen von Wiesenbrachen und -streifen (2-4 Jahre)
reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
- Mahd erst ab 15.07.
- ausnahmsweise extensive Beweidung mit geringem Viehbesatz
- Belassen von Wiesenbrachen und -streifen (2-4 Jahre)
- reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
- Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Mai bis Ende Juli).