Braunkehlchen  (Saxicola rubetra (Linnaeus, 1758))

EU-Code: A275

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von frischen bis nassen Dauergrünländern, Feuchtbrachen, feuchten Hochstaudenfluren, Feuchtheiden und Moorrandbereichen (u.a. Sukzession).
  • Veränderung des Wasserhaushaltes in Feucht- und Nassgrünländern (v.a. Grundwasserabsenkung, Drainage).
  • Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang ungenutzter oder extensiv genutzter Grünlandflächen und Brachen sowie Brutverluste durch landwirtschaftliche Arbeiten (v.a. intensive Düngung, Gülle, Pflanzenschutzmittel, Mahd vor Mitte Juli, hohe Viehdichten).
  • Intensive Unterhaltung von Böschungen, Gräben und Säumen (v.a. Mahd oder Beweidung vor Mitte Juli).
  • Verschlechterung des Nahrungsangebotes von Insekten.
  • Störungen an den Brutplätzen (Mai bis Ende Juli).

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten, offenen Kulturlandschaften mit insektenreichen Nahrungsflächen (z.B. staudenreiche Wiesen, blütenreiche Brachen und Säume).
  • Schaffung von Jagd- und Singwarten (Hochstauden, Zaunpfähle, einzeln stehende Büsche).
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Grünländern.
  • Extensivierung der Grünlandnutzung:Mahd erst ab 15.07.ausnahmsweise extensive Beweidung mit geringem ViehbesatzBelassen von Wiesenbrachen und -streifen (2-4 Jahre)reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
    • Mahd erst ab 15.07.
    • ausnahmsweise extensive Beweidung mit geringem Viehbesatz
    • Belassen von Wiesenbrachen und -streifen (2-4 Jahre)
    • reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
  • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Mai bis Ende Juli).