Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola (L.,1766))
(Syn.: S. torquata)
EU-Code: A276
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung von mageren Grünländern, Brach- und Ruderalflächen, Heiden, Moorrandbereichen sowie strukturreichen Säumen und Gräben (u.a. Aufforstung, Sukzession).
- Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang ungenutzter oder extensiv genutzter Magergrünländer und Brachen sowie Brutverluste durch landwirtschaftliche Arbeiten (v.a. Dünger, Pflanzenschutzmittel, Mahd vor Anfang August, hohe Viehdichten).
- Intensive Unterhaltung von Böschungen, Dämmen, Gräben und Säumen (v.a. Mahd oder Beweidung vor Anfang August).
- Verschlechterung des Nahrungsangebotes von Insekten.
- Störungen an den Brutplätzen (April bis Juli).
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten Offenlandflächen mit insektenreichen Nahrungsflächen (z.B. blütenreiche Brachen, Wiesenränder, Säume).
- Extensivierung der Grünlandnutzung:
Grünlandmahd erst ab 15.07.
Mosaikmahd von kleinen Teilflächen
keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
- Grünlandmahd erst ab 15.07.
- Mosaikmahd von kleinen Teilflächen
- keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
- Habitaterhaltende Pflegemaßnahmen:
extensive Beweidung (Schafen, Ziegen) mögl. ab 01.08.
Entkusselung, Erhalt einzelner Büsche und Bäume.
- extensive Beweidung (Schafen, Ziegen) mögl. ab 01.08.
- Entkusselung, Erhalt einzelner Büsche und Bäume.
- Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (April bis Juli).