Uferschnepfe (Limosa limosa (L.))
EU-Code: A156
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung von Feuchtgrünländern, Überschwemmungsflächen, Nieder- und Hochmooren und Heiden als Brutgebiete.
- Zerschneidung und Verkleinerung von offenen Landschaftsräumen (v.a. Straßenbau, Windenergieanlagen).
- Veränderung des Wasserhaushaltes in Feuchtgrünländern (v.a. Grundwasserabsenkung, Drainage).
- Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang extensiv genutzter Grünlandflächen sowie Gelegeverluste durch landwirtschaftliche Arbeiten (v.a. Umbruch in Ackerland, intensive Düngung, Gülle, Pflanzenschutzmittel, Mahd vor Mitte Juni, hohe Viehdichten).
- Störungen an den Brutplätzen (März bis Juni) sowie an Rast- und Nahrungsflächen (v.a. Freizeitnutzung, Hunde, Modellflugsport).
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen.
- Erhaltung und Entwicklung von feuchten Extensivgrünländern, Überschwemmungsflächen, Mooren sowie von Feuchtgebieten mit Flachwasserzonen und Schlammflächen.
- Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der Lebensräume (z.B. Straßenbau, Windenergieanlagen).
- Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten und Grünländern; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung.
- Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden.
- Extensivierung der Grünlandnutzung:
Mahd erst ab 15.06.
möglichst keine Beweidung oder geringer Viehbesatz bis 15.06.
kein Walzen nach 15.03.
reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
- Mahd erst ab 15.06.
- möglichst keine Beweidung oder geringer Viehbesatz bis 15.06.
- kein Walzen nach 15.03.
- reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
- Sicherung der Brutplätze (Gelegeschutz).
- Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juni) sowie an Rast- und Nahrungsflächen.