Ortolan (Emberiza hortulana Linnaeus, 1758)
EU-Code: A379
Gefährdung
- Verlust von kleinräumig parzellierten Agrarlandschaften (v.a. Sommergetreide- und Hackfruchtäcker, Ackerbrachen) mit Feldgehölzen, Baumgruppen, Waldrändern und nährstoffarmen Kraut- und Saumstrukturen.
- Intensive Nutzung von Landwirtschaftsflächen (v.a. intensive Düngung, Biozide, häufige Ackerbearbeitung, Umbruch kurz nach der Ernte, zu dichte Saatreihen, Verlust von Brachen und Säumen).
- Asphaltierung von unbefestigten Wegen sowie intensive Unterhaltung von Feld- und Wegrändern (v.a. ungünstige Mähtermine, Biozide).
- Verschlechterung des Nahrungsangebotes von Insekten.
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen.
- Erhaltung und Entwicklung von kleinräumig strukturierten bäuerlichen Kulturlandschaften mit (Sommer-)Getreide- und Hackfruchtanbau und abwechslungsreichen Gehölzstrukturen (Baumreihen, Einzelbäume, Obstwiesen, Alleen) sowie Förderung extensiver Landnutzungsformen.
- Erhaltung und Entwicklung von nährstoffarmen Saumstrukturen, Brachestreifen, , Hochstaudenfluren sowie unbefestigten Wegen und Eichenwaldrändern.
- Extensivierung der Acker- und Grünlandnutzung:
Anlage von Ackerrandstreifen
Anlage und Pflege (Mahd, Grubbern ab 01.08.) von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen
doppelter Reihenabstand bei der Getreideeinsaat
Belassen von Stoppelbrachen
reduzierte Düngung, keine Biozide.
- Anlage von Ackerrandstreifen
- Anlage und Pflege (Mahd, Grubbern ab 01.08.) von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen
- doppelter Reihenabstand bei der Getreideeinsaat
- Belassen von Stoppelbrachen
- reduzierte Düngung, keine Biozide.
- Feld- und Wegrandunterhaltung:
Mahd erst ab 01.08.
keine Biozide.
- Mahd erst ab 01.08.
- keine Biozide.