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Verbreitungskarten

Zauneidechse  (Lacerta agilis Linnaeus,1758)

EU-Code: 1261

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von Binnendünen, Heiden, Trockenrasen, Siedlungs- und Industriebrachen (z.B. Aufforstung, Sukzession, Umwandlung zu landwirtschaftlichen Nutzflächen, Bebauung).
  • Verlust oder Entwertung der Lebensräume im Siedlungsbereich (z.B. Bebauung oder Begrünung von Brachen, Halden, Böschungen; Zuwachsen von Bahntrassen).
  • Beseitigung von Kleinstrukturen wie Trocken- und Lesesteinmauern, Hecken sowie Befestigung von wenig genutzten sandigen Feldwegen.
  • Fehlende Pflege- und Entwicklungskonzepte nach Nutzungsaufgabe von Abbaugebieten, Industriebrachen und Bahntrassen (Radwegebau).
  • Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang ungenutzter oder extensiv genutzter Grünland-flächen, Trockenrasen, Heiden (v.a. Dünger, Pflanzenschutzmittel, hohe Viehdichten).
  • Verschlechterung der besiedelten Lebensräume durch Dünger, Pflanzenschutzmittel an Eisenbahnstrecken, Straßen- und Kanalböschungen, Weg- und Waldrändern, Feldrainen.
  • Zerschneidung der Lebensräume und Wander- bzw. Ausbreitungskorridore (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung von reich strukturierten, offenen Lebensräumen mit einem kleinräumigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren.
  • Erhaltung und Entwicklung von linearen Landschaftselementen (halboffene Waldsäume, Raine, Hecken, Gebüsche, Feldgehölze).
  • Habitaterhaltende Pflege- und Entwicklungskonzepte (z.B. für Abbaugebiete, Industriebrachen, Truppenübungsplätze, Bahntrassen):Freistellen von zu stark beschatteten Sonn- und Eiablageplätzenextensive Beweidung in OffenlandbereichenErhaltung oder Neuanlage von Kleinstrukturen (z.B. Trockenmauern, Steinriegel, Totholz)Erhaltung von unbefestigten Feldwegen.
    • Freistellen von zu stark beschatteten Sonn- und Eiablageplätzen
    • extensive Beweidung in Offenlandbereichen
    • Erhaltung oder Neuanlage von Kleinstrukturen (z.B. Trockenmauern, Steinriegel, Totholz)
    • Erhaltung von unbefestigten Feldwegen.
  • Schonende Unterhaltung von Eisenbahnstrecken, Straßen- und Kanalböschungen sowie Wegrändern.
  • Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Vorkommen durch Anlage von Pufferzonen (z.B. Extensivgrünland, Ackerrandstreifen; keine Düngung, keine Biozide).