Springfrosch (Rana dalmatina Bonaparte,1840)
(Syn.: Rana agilis, R. gracilis)
EU-Code: 1209
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung von Laichgewässern (z.B. Verfüllen, Ackerbau, wasserbauliche Maßnahmen, Beseitigen der Flachwasserzonen, Abgrabungen, Bebauung, Sukzession, Fischbesatz).
- Verlust oder Entwertung der Landlebensräume (z.B. Umbau von lebensraumtypischem Laubwald in Nadelwald, Entfernen von Kleinstrukturen wie Totholz, Stubbenrodung).
- Holzeinschläge im Landlebensraum sowie im Umfeld der Laichgewässer während der Aktivitätsperiode.
- Veränderung des Wasserhaushaltes im Bereich von Feuchtgebieten (v.a. Grundwasserabsenkung).
- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwassereinleitungen).
- Umwandlung von Grünland in Ackerflächen sowie Intensivierung der Grünlandnutzung im Umfeld der Laichgewässer.
- Zerschneidung der Lebensräume und Wander- bzw. Ausbreitungskorridore (v.a. Straßen- und (Forst-)Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
- Tierverluste durch Straßenverkehr sowie durch Grünlandmahd im Umfeld der Gewässer.
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Erhaltung und Entwicklung, ggf. Neuanlage von Laichgewässern (waldnah, gut durchsonnt, vegetationsreich, möglichst >100m² Wasserfläche).
- Erhaltung und Entwicklung geeigneter Landlebensräume (v.a. lichte Laubwälder mit ausgeprägter Krautschicht, Totholz, Waldlichtungen, strukturreichen Waldsäumen).
- Habitaterhaltende Pflegemaßnehmen:
Entschlammung von verlandenden Gewässern (im Herbst)
Freistellen von zu stark beschatteten Gewässern
Umwandlung von Nadelbaumbeständen in lichte Laubmischwälder.
extensive Beweidung in Grünlandbereichen
alternativ einmalige Mahd (Schnitthöhe 10 cm, kein Kreiselmähereinsatz).
- Entschlammung von verlandenden Gewässern (im Herbst)
- Freistellen von zu stark beschatteten Gewässern
- Umwandlung von Nadelbaumbeständen in lichte Laubmischwälder.
- extensive Beweidung in Grünlandbereichen
- alternativ einmalige Mahd (Schnitthöhe 10 cm, kein Kreiselmähereinsatz).
- Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten und Niederungen.
- Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Laichgewässer durch Anlage von Pufferzonen (z.B. Extensivgrünland; keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel).
- Verzicht auf Fischbesatz; ggf. nachhaltiges Entfernen von Fischen aus Laichgewässern.
- Umsetzung geeigneter Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen im Bereich der Wanderkorridore (z.B. Amphibienzäune, Geschwindigkeitsbegrenzung, zeitweilige Sperrung, stationäre Amphibienschutzanlagen).