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Feldhamster  (Cricetus cricetus (Linnaeus, 1758))

EU-Code: 1339

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von strukturreichen Ackerbaugebieten in offenen, ausgedehnten Bördelandschaften mit artenreichen Feld- und Wegrainen sowie Verschlechterung des Nahrungsangebotes und Verringerung der Deckung.
  • Änderungen im Spektrum der Feldfrüchte (v.a. Rückgang des (Winter-)Getreideanbaus und mehrjähriger Feldfutterkulturen).
  • Intensivierung und Mechanisierung der landwirtschaftlichen Bearbeitungsmethoden (v.a. schnelles und vollständiges Abernten großer Felder, Umbruch kurz nach der Ernte, verstärkter Einsatz von Gülle, Pflanzenschutzmitteln, Vergrößerung der Ackerschläge, Einsatz schwerer Maschinen, größere Pflugtiefen).
  • Intensive Unterhaltung von Feld- und Wegrändern, Böschungen (v.a. häufiges Mähen).
  • Zerschneidung der Lebensräume und Schaffung von Ausbreitungsbarrieren (v.a. Straßen- und Schienenwegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen, großflächige Abgrabungen).
  • Tierverluste durch Rodentizide, Fressfeinde (z.B. Hauskatzen, Hunde, Füchse, Greifvögel), Kollision an Straßen.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Vorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung von reich strukturierten Agrarlandschaften mit Wintergetreide- und Zwischenfruchtanbau, mit guter Deckung (März bis Mitte Oktober) und ausreichendem Nahrungsangebot.
  • Erhaltung und Entwicklung von nicht verfilzten Saumstrukturen, Feldrainen sowie unbefestigten Wegen und Böschungen.
  • Extensivierung der Ackernutzung: Fruchtfolge mit hohem Halmfruchtanteil (v.a. Wintergetreide), Körnerleguminosen, Luzerne, KleePflügen nur bis 25 cm Tiefe, Bodenbearbeitung nur vom 16.10. bis 31.3.Stehenlassen von Stoppeln (mind. 20 cm hoch) bis 15.10.keine Ernte auf mind. 200 m²/ha um die HamsterbauePflanzenschutzmittel max. 1 Einsatz/Jahrkeine Düngung mit Jauche, Gülle, Klärschlamm etc..
    • Fruchtfolge mit hohem Halmfruchtanteil (v.a. Wintergetreide), Körnerleguminosen, Luzerne, Klee
    • Pflügen nur bis 25 cm Tiefe, Bodenbearbeitung nur vom 16.10. bis 31.3.
    • Stehenlassen von Stoppeln (mind. 20 cm hoch) bis 15.10.
    • keine Ernte auf mind. 200 m²/ha um die Hamsterbaue
    • Pflanzenschutzmittel max. 1 Einsatz/Jahr
    • keine Düngung mit Jauche, Gülle, Klärschlamm etc..
  • Feld- und Wegrandunterhaltung: Mahd erst ab 15.10.
    • Mahd erst ab 15.10.
  • Verzicht auf Rodentizide.