Teichfledermaus (Myotis dasycneme (Boie, 1825))
(Syn.: Vespertilio dasycneme, V. mystacinus, V. limnophilus, Brachyotus dasycneme)
EU-Code: 1318
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung von Gebäudequartieren durch Umnutzung oder Beseitigung von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten; Schließung von Dachböden und Kirchtürmen.
- Tierverluste durch Vergiftung (v.a. Holzschutzmittel).
- Verlust von (potenziellen) Quartierbäumen durch Entnahme von Höhlenbäumen.
- Verlust oder Entwertung von Nahrungsflächen an größeren Still- und Fließgewässern sowie von linearen Landschaftselementen (z.B. Zuwachsen von Gewässern, Pflanzenschutzmittel).
- Zerschneidung der Lebensräume und Flugrouten (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
- Beeinträchtigung von unterirdischen Winterquartieren (v.a. Behinderung der Zugänglichkeit für Fledermäuse, Erosion, Mikroklimaänderung, Freizeitnutzung, Störungen, Vandalismus).
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Schutz aller übersommernden Männchenkolonien in Nordrhein-Westfalen.
- Erhaltung und Förderung von Gebäudequartieren (Belassen von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten; Öffnen von Dachböden; Anbringen von Fledermausbrettern etc.).
- Verzicht auf chemische Holzschutzmittel in Gebäudequartieren.
- Vermeidung aller Störungen von Männchenkolonien (v.a. April bis August); Sanierungsarbeiten nur zwischen Oktober und Anfang März.
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter Quartierbäume in Gewässernähe.
- Erhaltung und Entwicklung von insektenreichen Nahrungsflächen sowie von linearen Gehölzstrukturen entlang der Flugrouten im Offenland (u.a. keine Pflanzenschutzmittel).
- Erhaltung von unterirdischen Winterquartieren (v.a. Einrichtung von einbruchsicheren Verschlüssen bzw. Fledermausgittern, Vermeidung von Umnutzungen und Störungen, Besucherlenkung, Erhalt und Förderung einer naturnahen Umgebung).
- Optimierung von Winterquartieren (z.B. Eiskeller) durch Bohrlöcher und Anbringen von Hohlblocksteinen und Flachkästen in höhlenarmen Gegenden.