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Wimperfledermaus  (Myotis emarginatus (Geoff.,1806))

(Syn.: Isotus ciliatus, Vespertilio ciliatus)

EU-Code: 1321

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von Gebäudequartieren durch Umnutzung oder Beseitigung von Einflugmöglichkeiten, Hangplätzen (u.a. Aufgabe oder Modernisierung von Höfen); Schließung von Dachböden und Kirchtürmen.
  • Tierverluste durch Vergiftung (v.a. Holzschutzmittel) oder durch Fliegenklebefallen bzw. elektrische Fliegenfallen in Viehställen sowie Störungen in den Wochenstuben.
  • Verlust oder Entwertung der Sommerlebensräume im Wald (v.a. Umbau von alten Laub- und Mischwäldern in strukturarme Bestände (z.B. Nadelwälder), Entfernen von starkem Alt- und Totholz).
  • Verlust von (potenziellen) Quartierbäumen durch Entnahme von Höhlenbäumen sowie alten, kranken oder toten Bäumen (v.a. im Sommer).
  • Verlust oder Entwertung von Nahrungsflächen in strukturreichen Parklandschaften und im Siedlungsbereich sowie von linearen Gehölzstrukturen (u.a. Pflanzenschutzmittel).
  • Zerschneidung der Lebensräume und Flugrouten (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
  • Tierverluste durch Kollision an Straßen.
  • Beeinträchtigung von unterirdischen Winterquartieren (v.a. Behinderung der Zugänglichkeit für Fledermäuse, Erosion, Mikroklimaänderung, Freizeitnutzung, Störungen, Vandalismus).

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Wochenstubenvorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Förderung von Gebäudequartieren (Belassen von Einflugmöglichkeiten, Hangplätzen; Öffnen von Dachböden und Viehställen).
  • Vermeidung aller Störungen während der Jungenaufzucht (v.a. Mai bis August); Sanierungsarbeiten nur zwischen Ende Oktober und Anfang März.
  • Verzicht auf chemische Holzschutzmittel in Gebäudequartieren sowie Verzicht auf Klebefallen od. elektrische Fliegenfänger bzw. nur mit Schutzgitter.
  • Erhaltung und Entwicklung von lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern mit hohen Alt- und Totholzanteilen (bis zu 10 Bäume/ha) und strukturreichen Waldrändern.
  • Erhaltung und Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter Quartierbäume.
  • Erhaltung und Entwicklung von insektenreichen Nahrungsflächen sowie von linearen Gehölzstrukturen entlang der Flugrouten im Offenland (u.a. keine Pflanzenschutzmittel).
  • Erhaltung von unterirdischen Winterquartieren (v.a. Einrichtung von einbruchsicheren Verschlüssen bzw. Fledermausgittern, Vermeidung von Umnutzungen und Störungen, Besucherlenkung, Erhalt und Förderung einer naturnahen Umgebung).