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Verbreitungskarten

Wildkatze  (Felis silvestris Schreb.,1775)

(Syn.: Waldkatze)

EU-Code: 1363

Gefährdung

  • Tierverluste durch Kollision an Straßen (Hauptgefährdungsfaktor in der Eifel).
  • Verlust oder Entwertung von ausgedehnten, störungsarmen alten Laub- und Laubmischwäldern (z.B. Umbau in strukturarme Bestände, Entfernen von starkem Alt- und Totholz).
  • Verlust von Versteckmöglichkeiten durch Entfernen von Unterholz, Gebüschdickichten, Höhlenbäumen, Wurzeltellern etc..
  • Verlust oder Entwertung von strukturreichen Waldrändern, Lichtungen, Hecken und Wiesentälern etc. als Nahrungsflächen (z.B. Aufforstung).
  • Verschlechterung des Nahrungsangebotes durch Nutzungsintensivierung in der Landwirtschaft (v.a. Rodentizide).
  • Störungen durch intensive Freizeitaktivitäten in Wäldern und Waldrandbereichen (v.a. Wandern/Nordic-Walking/Joggen in Großgruppen, Geländesport-Events, Mountain-Biking).
  • Zerschneidung der Lebensräume und Schaffung von Ausbreitungsbarrieren (v.a. Straßen- und Schienenwegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
  • Tierverluste durch (Fehl-)Abschüsse bei der Jagd (Verwechslungsgefahr mit Hauskatzen), Fallen für den Totfang, wildernde Hunde.
  • „Verschleppen“ von vermeintlich hilflosen Jungkatzen durch den Menschen.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung von großräumig unzerschnittenen, störungsarmen alten Laub- und Laubmischwäldern mit ruhigen Dickichten, Waldrändern, Lichtungen und Gewässern (gute Versteckmöglichkeiten, ausreichendes Nahrungsangebot).
  • Erhaltung und Entwicklung strukturreicher Offenlandschaften, die an Wälder mit Wildkatzenvorkommen angrenzen.
  • Verzicht auf Rodentizide in Wildkatzenlebensräumen.
  • Erhaltung von Bunkeranlagen und Panzersperren (Westwall) in der Eifel und Sicherung der Zugänglichkeit für Wildkatzen als Wurf- und Schlafplätze.
  • Lenkung der Freizeitnutzung im großflächigen Umfeld der Vorkommen, mit dem Ziel einer „stillen“ Naherholung; ggf. Reduzierung der Waldwegedichte oder komplette Ruhigstellung ausreichend großer, störungsfreier Rückzugsgebiete.
  • Anlage von Querungshilfen an Straßen- und Schienenwegen (z.B. deckungsreiche Grünbrücken, geeignete Wildtunnel).
  • Kein Abschuss von wildfarbenen Katzen, kein Einsatz von Fallen für den Totfang in Gebieten mit Wildkatzenvorkommen.