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Skabiosen-Scheckenfalter  (Euphydryas aurinia Rottemburg 1775)

(Syn.: Goldener Scheckenfalter, Abbiss-Scheckenfalter)

(Syn.: Eurodryas aurinia, Melitaea aurinia)

EU-Code: 1065

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume (v.a. intensive landwirtschaftliche Nutzung, Trockenlegung, langfristige Nutzungsaufgabe, Sukzession Umbruch, Aufforstung, Bebauung, Deichsanierung).
  • Veränderung des Wasserhaushaltes auf feuchten Grünlandstandorten (v.a. Grundwasserabsenkung, Drainage, dauerhaftes Überstauen).
  • Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang extensiv genutzter Flächen (v.a. Dünger, Biozide, Erhöhung der Mahdfrequenz, ungünstige Mähtermine (Sommermahd vor Mitte September), intensive Beweidung).
  • Fehlende Pflege- und Entwicklungskonzepte.
  • Rückgang der Futterpflanzen Teufelsabbiß (Succisa pratensis) und Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria) durch Düngung, Überweidung.
  • Verluste der Gespinste während der Raupenzeit v.a. durch Mahd

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Vorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung nährstoffarmer, extensiv bewirtschafteter Feuchtwiesen mit stabilen Beständen der Futterpflanze Teufelsabbiß (Succisa pratensis) („Feuchtwiesen-Typ") bzw. Kalkhalbtrockenrasen mit stabilen Beständen der Futterpflanze Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria) („Trockenrasen-Typ").
  • Entwicklung eines Habitatverbundes geeigneter Kleinstlebensräumen/“Patches“ in den Vorkommensgebieten sowie eines Rotationspflegesystems der "Patches" in mehrjährigem Rhythmus mit zeitlicher Überlappung.
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgrünländern; ggf. Wiedervernässung.
  • Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Vorkommen durch Anlage von Pufferzonen bzw. Nutzungsextensivierung (keine Düngung, keine Biozide).
  • Habitaterhaltende Pflegemaßnahmen:Einschürige Sommermahd erst ab 15.09.; Einsatz leichter Mähgeräte (Balkenmäher) („Feuchtwiesen-Typ"),vor der Mahd Erfassung und Auszäunen der Gelege/Gespinste,Abfuhr des Mahdgutes erst nach 3-5 Tagen,sehr extensive Beweidung („Trockenrasen-Typ").reduzierte Düngung, keine Biozide.Freistellen von zu stark beschatteten Standorten (alle 5 Jahre)Abtransport des Schnittgutes..
    • Einschürige Sommermahd erst ab 15.09.; Einsatz leichter Mähgeräte (Balkenmäher) („Feuchtwiesen-Typ"),
    • vor der Mahd Erfassung und Auszäunen der Gelege/Gespinste,
    • Abfuhr des Mahdgutes erst nach 3-5 Tagen,
    • sehr extensive Beweidung („Trockenrasen-Typ").
    • reduzierte Düngung, keine Biozide.
    • Freistellen von zu stark beschatteten Standorten (alle 5 Jahre)
    • Abtransport des Schnittgutes..