Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia Rottemburg 1775)
(Syn.: Goldener Scheckenfalter, Abbiss-Scheckenfalter)
(Syn.: Eurodryas aurinia, Melitaea aurinia)
EU-Code: 1065
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume (v.a. intensive landwirtschaftliche Nutzung, Trockenlegung, langfristige Nutzungsaufgabe, Sukzession Umbruch, Aufforstung, Bebauung, Deichsanierung).
- Veränderung des Wasserhaushaltes auf feuchten Grünlandstandorten (v.a. Grundwasserabsenkung, Drainage, dauerhaftes Überstauen).
- Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang extensiv genutzter Flächen (v.a. Dünger, Biozide, Erhöhung der Mahdfrequenz, ungünstige Mähtermine (Sommermahd vor Mitte September), intensive Beweidung).
- Fehlende Pflege- und Entwicklungskonzepte.
- Rückgang der Futterpflanzen Teufelsabbiß (Succisa pratensis) und Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria) durch Düngung, Überweidung.
- Verluste der Gespinste während der Raupenzeit v.a. durch Mahd
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Schutz aller Vorkommen in Nordrhein-Westfalen.
- Erhaltung und Entwicklung nährstoffarmer, extensiv bewirtschafteter Feuchtwiesen mit stabilen Beständen der Futterpflanze Teufelsabbiß (Succisa pratensis) („Feuchtwiesen-Typ") bzw. Kalkhalbtrockenrasen mit stabilen Beständen der Futterpflanze Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria) („Trockenrasen-Typ").
- Entwicklung eines Habitatverbundes geeigneter Kleinstlebensräumen/“Patches“ in den Vorkommensgebieten sowie eines Rotationspflegesystems der "Patches" in mehrjährigem Rhythmus mit zeitlicher Überlappung.
- Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgrünländern; ggf. Wiedervernässung.
- Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Vorkommen durch Anlage von Pufferzonen bzw. Nutzungsextensivierung (keine Düngung, keine Biozide).
- Habitaterhaltende Pflegemaßnahmen:
Einschürige Sommermahd erst ab 15.09.; Einsatz leichter Mähgeräte (Balkenmäher) („Feuchtwiesen-Typ"),
vor der Mahd Erfassung und Auszäunen der Gelege/Gespinste,
Abfuhr des Mahdgutes erst nach 3-5 Tagen,
sehr extensive Beweidung („Trockenrasen-Typ").
reduzierte Düngung, keine Biozide.
Freistellen von zu stark beschatteten Standorten (alle 5 Jahre)
Abtransport des Schnittgutes..
- Einschürige Sommermahd erst ab 15.09.; Einsatz leichter Mähgeräte (Balkenmäher) („Feuchtwiesen-Typ"),
- vor der Mahd Erfassung und Auszäunen der Gelege/Gespinste,
- Abfuhr des Mahdgutes erst nach 3-5 Tagen,
- sehr extensive Beweidung („Trockenrasen-Typ").
- reduzierte Düngung, keine Biozide.
- Freistellen von zu stark beschatteten Standorten (alle 5 Jahre)
- Abtransport des Schnittgutes..