Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris teleius (Bergsträsser, 1779))
(Syn.: Großer Moorbläuling)
(Syn.: Maculinea teleius, Lycaena euphemus, Glaucopsyche teleius)
EU-Code: 1059
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume (v.a. intensive landwirtschaftliche Nutzung, Trockenlegung, langfristige Nutzungsaufgabe, Umbruch, Aufforstung, Bebauung, Deichsanierung).
- Veränderung des Wasserhaushaltes auf wechselfeuchten Grünlandstandorten (v.a. Grundwasserabsenkung, Drainage, dauerhaftes Überstauen).
- Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang extensiv genutzter Flächen (v.a. Dünger, Pflanzenschutzmittel, Bodenverdichtung, erhöhte Mahdfrequenz, ungünstige Mähtermine, zu geringe Schnitthöhe, intensive Beweidung).
- Intensive Unterhaltung von Graben- und Uferrändern, Deichen, Böschungen, Straßen- und Wegrändern und Säumen (v.a. ungünstige Mähtermine, Mulchen).
- Verdrängung der Futterpflanze (Großer Wiesenknopf) und Rückgang der Wirtsameisen (Myrmica scabrinodis).
- Tierverluste während der Flugzeit und der Raupenzeit (Mitte Juli bis Mitte September).
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Erhaltung und Entwicklung extensiv bewirtschafteter Wiesen in Fluss- und Bachtälern sowie außerhalb der Auenbereiche mit stabilen Beständen von Futterpflanze (Großer Wiesenknopf) und Wirtsameise (Myrmica scabrinodis).
- Entwicklung eines Habitatverbundes geeigneter Lebensräume entlang der Fließgewässersysteme (Netzwerk aus 5-6 Teilflächen mit >100 m² Größe im Abstand von wenigen hundert Metern).
- Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines lebensraumtypischen Grundwasserstandes auf wechselfeuchten Standorten.
- Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Vorkommen durch Anlage von Pufferzonen bzw. Nutzungsextensivierung (keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel).
- Verhinderung der Sukzession durch Entbuschung und Pflege.
- Extensivierung der Grünlandnutzung (zweischürige Mahd):
Frühjahrsmahd vor 01.06. (<200 m ü. NN), vor 15.06. (200-400 m), bzw. vor 01.07. (>400 m)
Sommermahd erst ab 15.09.
Schnitthöhe über 10-15 cm; Abfuhr des Mahdgutes erst nach 3-5 Tagen
keine intensive Beweidung der Flächen
kein Walzen und Schleppen von Kleinflächen und Randstreifen
reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
- Frühjahrsmahd vor 01.06. (<200 m ü. NN), vor 15.06. (200-400 m), bzw. vor 01.07. (>400 m)
- Sommermahd erst ab 15.09.
- Schnitthöhe über 10-15 cm; Abfuhr des Mahdgutes erst nach 3-5 Tagen
- keine intensive Beweidung der Flächen
- kein Walzen und Schleppen von Kleinflächen und Randstreifen
- reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
- Unterhaltung von Böschungen, Deichen, Graben- und Uferrändern:
zweischürige Mahd vor 15.06. und nach 15.09.
mindestens einmalige Mahd nach 15.09.
Schnitthöhe über 10-15 cm; Einsatz leichter Mähgeräte
abschnittsweise ungemähte Bereiche stehen lassen
Abfuhr des Mahdgutes erst nach 3-5 Tagen.
- zweischürige Mahd vor 15.06. und nach 15.09.
- mindestens einmalige Mahd nach 15.09.
- Schnitthöhe über 10-15 cm; Einsatz leichter Mähgeräte
- abschnittsweise ungemähte Bereiche stehen lassen
- Abfuhr des Mahdgutes erst nach 3-5 Tagen.