Steinkrebs (Austropotamobius torrentium (Schrank, 1803))
(Syn.: Bachkrebs)
(Syn.: Astacus torrentium, Cancer torrentium, Potamobius torrentium)
EU-Code: 1093
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung der Lebensräume (v.a. Gewässerausbau, Uferverbau, Verrohrung, Überbauung).
- Zerstörung der Gewässersohle (v.a. Befestigung, Schüttung) sowie Verschlammung (z.B. Uferabbrüche, Erosion von Ackerflächen, Sedimenteintrag).
- Verringerung der Wasserführung und Trockenfallen (v.a. Staustufen, Grundwasserabsenkung, Wasserentnahme).
- Umwandlung von Grünland in Ackerflächen sowie Intensivierung der Grünlandnutzung im Umfeld der Gewässer.
- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Biozide sowie Abwassereinleitungen).
- Intensive Gewässerunterhaltung (z.B. Grund- bzw. Sohlräumungen, vollständiges Ausmähen).
- Überhöhter Fischbesatz in Stillgewässern kann zu Tierverlusten führen (v.a. Aal, Hecht, Barsch).
- Übertragung der Krebspest sowie Verdrängung durch amerikanische Flusskrebse.
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Schutz aller Vorkommen in Nordrhein-Westfalen.
- Erhaltung und Entwicklung schnell durchströmter, sauerstoffreicher, sommerkühler Bachoberläufe mit einem stabilen, kiesig-steinigen Substrat und Versteckmöglichkeiten.
- Ausnahmsweise Erhaltung von Querbauwerken im unterstromigen Bereich von Krebsgewässern (kein Zugang von Fressfeinden und amerikanischen Flusskrebsen).
- Erhaltung und Entwicklung von Extensivgrünländern, offenen Grünlandbrachen, Röhrichten und Seggenbeständen entlang der Gewässer.
- Verbesserung des Wasserhaushaltes und Aufrechterhalten des natürlichen Wasserdargebotes.
- Sicherung und Verbesserung der Wasserqualität in und oberhalb der besiedelten Gewässerabschnitte und deren Einzugsgebiet.
- Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen durch Anlage von Uferrandstreifen (beidseitig 10 m, extensive Pflege).
- Schonende Gewässerunterhaltung (zeitlich versetzte Bearbeitung in Teilabschnitten oder nur einer Gewässerseite, Einsatz schonender Geräte, Durchführung vom Ufer aus).
- Fischereiliche Nutzung von Krebsgewässern:
kein Besatz mit amerikanischen Flusskrebsen
ggf. kein Besatz mit ungeeigneten Fischarten (z.B. Aal, Hecht, Barsch); ggf. Abfischen
kein Fischbesatz aus Gewässern mit amerik. Flusskrebsen
keine Elektrobefischung.
- kein Besatz mit amerikanischen Flusskrebsen
- ggf. kein Besatz mit ungeeigneten Fischarten (z.B. Aal, Hecht, Barsch); ggf. Abfischen
- kein Fischbesatz aus Gewässern mit amerik. Flusskrebsen
- keine Elektrobefischung.
- Nachzucht von Steinkrebsen für Wiederbesiedlungsprogramme in geeigneten Gewässern.