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Schmale Windelschnecke  (Vertigo angustior JEFFREYS 1830)

EU-Code: 1014

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume und der Habitatstrukturen (v.a. Baumaßnahmen, Trockenlegung, Umwandlung von Sumpfgebieten und Feuchtwiesen in Mähwiesen und Weiden, Versauerung).
  • Veränderung des Wasserhaushaltes in Feuchtgebieten und Grünländern (v.a. Grundwasserabsenkung, Wasserentnnahme, Drainage).
  • Starke Schwankungen des Grundwasserspiegels durch Fließgewässerausbau.
  • Lang anhaltendes oder dauerhaftes Überstauen der Biotope.
  • Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang ungenutzter oder extensiv genutzter Feuchtwiesen mit Ried- und Röhrichtanteilen sowie von Erlen-Bruchwäldern (v.a. Mahd oder Beweidung, Dünger, Gülle, Biozide).
  • Sukzession der Lebensräume (v.a. Veralgung und Vermoosung der Bodenstreu, Verfilzung der Krautschicht und Verbuschung)
  • Fehlende Pflege- und Entwicklungskonzepte

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Vorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung nasser, basenreicher Biotope (Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore, Quellsümpfe und -moore, Sumpfwälder, Erlenbrüche usw.) mit einem stabilen Wasserhaushalt und einem ausreichend lichten Pflanzenwuchs.
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten und Grünländern; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung.
  • Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Vorkommen durch Anlage von Pufferzonen bzw. Nutzungsextensivierung (keine Düngung, keine Biozide).
  • Nutzungsaufgabe oder Nutzungsextensivierung auf Flächen mit gehobenen Wasserständen durch Einschränkung der Mahd.
  • Gezielte Förderung eines ausreichend lichten Pflanzenwuchses durch regelmäßige Pflegemaßnahmen, bei denen die Streuauflage nicht geschädigt werden darf.
  • Ausnahmsweise Mahd von stark verdichteten Schilfröhrichten sowie von Schilfbeständen in Pfeifengrasstreuwiesen.