Steinkauz (Athene noctua (Scop.,1769))
EU-Code: A218
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung von Kulturlandschaften mit landwirtschaftlich geprägten Strukturen, Viehweiden und Obstgärten (z.B. Neubaugebiete, Umgehungsstraßen, Umbruch von Grünland in Ackerland).
- Zerschneidung und Verkleinerung der Lebensräume (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
- Verschlechterung des Nahrungsangebotes (z.B. Pflanzenschutzmittel).
- Verlust von geeigneten Brutplätzen in Bäumen bzw. in Viehställen, Scheunen, Hofgebäuden (v.a. Aufgabe von Landwirtschaft, Modernisierung von Höfen, Beseitigung von Einflugmöglichkeiten).
- Störungen an den Brutplätzen (März bis Juni).
- Tierverluste durch Kollision an Straßen- und Schienenwegen.
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaften mit Viehweiden und alten Obstgärten (v.a. in den Randlagen von Dörfern und Siedlungen oder bei Bauernhöfen).
- Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der Lebensräume (z.B. Straßenbau, Erweiterung von Siedlungen).
- Verbesserung des Nahrungsangebotes (z.B. keine Pflanzenschutzmittel).
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften Angebotes von Höhlenbäumen (v.a. Hochstammobstbäume, Kopfweiden); ggf. Erhöhung des Brutplatzangebotes durch Nisthilfen.
- Erhaltung und Verbesserung des Brutplatzangebotes an Gebäuden (z.B. Öffnung von Scheunen und Dachböden).
- Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juni).