Haselhuhn  (Tetrastes bonasia (L.))

(Syn.: Bonasa bonasia)

EU-Code: A104

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von unterholzreichen, stark gegliederten Wäldern sowie von Niederwäldern (v.a. Umbau in Nadelbaumbestände bzw. Nutzungsaufgabe).
  • Zerschneidung und Verkleinerung der Lebensräume (v.a. Straßen- und Wegebau o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen, Windparks).
  • Verschlechterung des Nahrung- und Deckungsangebotes, Rückgang von Weichhölzern (v.a. Verschattung, Wildverbiss).
  • Störungen während des ganzen Jahres (v.a. forstliche Arbeiten, motorisierter Verkehr im Wald, Spaziergänger mit Hunden, Lärm an Windenergieanlagen).

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung von großräumig unzerschnittenen, störungsarmen Waldgebieten mit gut ausgebildeter Kraut- und Strauchschicht, reichhaltigem Unterholz, Kleinstrukturen, Waldinnenrändern, Bachrändern, etc..
  • Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung geeigneter Waldgebiete (z.B. Straßenbau, Windparks).
  • Förderung lichter Bereiche in Wäldern, strukturfördernde Bestandspflege, Nutzungsverzicht in Teilbereichen zur Entwicklung kleinflächiger Sukzessionsflächen.
  • Umwandlung von mit Nadelbäumen bestandenen Bachläufen und Feuchtrinnen in Laubwald (v.a. kätzchentragende Weichhölzer), allerdings: Erhalt einzelner Fichten(gruppen) als Schlafplatz.
  • Verbesserung des Nahrungsangebotes (z.B. keine Pflanzenschutzmittel).
  • Erhaltung bzw. Schaffung von störungsarmen Sandstellen.
  • Ganzjährige Vermeidung von Störungen im Umfeld bekannter Aufenthaltsräume (v.a. Lenkung der Freizeitnutzung).