Blaukehlchen (Luscinia svecica (Linnaeus, 1758))
EU-Code: A272
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung von Altschilfbeständen in Feuchtgebieten, Mooren, Klärteichen und Rieselfeldern mit feuchten Gebüschen und offenen Schlammflächen.
- Sukzession in den Röhrichtlebensräumen.
- Veränderung des Wasserhaushaltes in Feuchtgebieten (v.a. Grundwasserabsenkung).
- Verschlechterung des Nahrungsangebotes im Umfeld der Brutplätze (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel).
- Störungen an den Brutplätzen (April bis Juli) (z.B. Freizeitnutzung).
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen.
- Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Altschilfbeständen mit vegetationsfreien Schlammflächen und Feuchtgebüschen an Still- und Fließgewässern, Feuchtgebieten, Mooren.
- Entwicklung von Sukzessionsstadien in den Randbereichen (z.B. feuchte Gebüsche auf vegetationsfreien bzw. -armen Böden), aber Verhinderung von Verbuschung und Bewaldung.
- Ggf. behutsame Schilfmahd unter Erhalt eines hohen Anteils an Altschilf.
- Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasser¬standes in Feuchtgebieten; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung.
- Verbesserung des Nahrungsangebotes im Umfeld der Brutplätze (z.B. reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel).
- Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (April bis Juli).