Blaukehlchen  (Luscinia svecica (Linnaeus, 1758))

EU-Code: A272

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von Altschilfbeständen in Feuchtgebieten, Mooren, Klärteichen und Rieselfeldern mit feuchten Gebüschen und offenen Schlammflächen.
  • Sukzession in den Röhrichtlebensräumen.
  • Veränderung des Wasserhaushaltes in Feuchtgebieten (v.a. Grundwasserabsenkung).
  • Verschlechterung des Nahrungsangebotes im Umfeld der Brutplätze (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel).
  • Störungen an den Brutplätzen (April bis Juli) (z.B. Freizeitnutzung).

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Altschilfbeständen mit vegetationsfreien Schlammflächen und Feuchtgebüschen an Still- und Fließgewässern, Feuchtgebieten, Mooren.
  • Entwicklung von Sukzessionsstadien in den Randbereichen (z.B. feuchte Gebüsche auf vegetationsfreien bzw. -armen Böden), aber Verhinderung von Verbuschung und Bewaldung.
  • Ggf. behutsame Schilfmahd unter Erhalt eines hohen Anteils an Altschilf.
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasser¬standes in Feuchtgebieten; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung.
  • Verbesserung des Nahrungsangebotes im Umfeld der Brutplätze (z.B. reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel).
  • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (April bis Juli).