Bekassine  (Gallinago gallinago (L.))

EU-Code: A153

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von Nieder-, Hoch- und Übergangsmooren, Nasswiesen und Überschwemmungsflächen als Brutgebiete.
  • Verlust von nahrungsreichen Flachwasserzonen und Schlammufern an Flüssen, Seen, Teichen als Rastgebiete (z.B. durch Uferverbau, Bebauung, Fließgewässerregulierung).
  • Zerschneidung und Verkleinerung von offenen Landschaftsräumen (v.a. Straßenbau, Windenergieanlagen).
  • Veränderung des Wasserhaushaltes in Feuchtgebieten (v.a. Grundwasserabsenkung).
  • Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang extensiv genutzter Nassgrünlandflächen (v.a. Dünger, Pflanzenschutzmittel, ungünstige Mähtermine, hohe Viehdichten).
  • Störungen an den Brutplätzen (April bis Juni) sowie an Rast- und Nahrungsflächen.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Wiederherstellung von Nassgrünland, Überschwemmungsflächen, Sumpfstellen und Mooren sowie von Feuchtgebieten mit Flachwasserzonen und Schlammflächen.
  • Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der Lebensräume (z.B. Straßenbau, Windenergieanlagen).
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung.
  • Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden.
  • Habitaterhaltende Pflegemaßnahmen:möglichst keine Beweidung oder nur geringer Viehbesatz vom 15.04. bis 30.06.ggf. Entkusselung außerhalb der Brutzeit.
    • möglichst keine Beweidung oder nur geringer Viehbesatz vom 15.04. bis 30.06.
    • ggf. Entkusselung außerhalb der Brutzeit.
  • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (April bis Juni) sowie an Rast- und Nahrungsflächen.