Baumpieper (Anthus trivialis (Linnaeus, 1758))
EU-Code: A256
Gefährdung
- Verlust oder Entwertung von halboffenen Kulturlandschaften mit Gehölzbeständen und strukturreichen, mageren Gras- und Krautfluren (v.a. Waldlichtungen, Waldränder, Säume, Grünländer, Brachen, Heiden, Moore).
- Aufforstung von Windwurfflächen und Waldlichtungen.
- Nutzungsänderung bzw. -intensivierung bislang ungenutzter oder extensiv genutzter Grünlandflächen und Brachen (v.a. Umbruch in Ackerland, Dünger, Pflanzenschutzmittel).
- Verschlechterung des Nahrungsangebotes von Insekten.
Schutzziele und Pflegemaßnahmen
- Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten, halboffenen Kulturlandschaften mit hohen Gehölzbeständen als Singwarten (v.a. Feldgehölze, Hecken, Bäume).
- Zulassen der Sukzession auf Windwurfflächen.
- Erhaltung und Entwicklung von nährstoffarmen Gras- und Krautfluren als Nahrungsflächen (z.B. lichte Waldbereiche, Waldlichtungen, sonnige Waldränder, Säume, Grünland, Brachen, Heideflächen, Moore).
- Verbesserung der agrarischen Lebensräume durch Extensivierung der Flächennutzung (z.B. reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel).