Schwarzstorch  (Ciconia nigra (L.))

EU-Code: A030

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von ausgedehnten, störungsarmen Laub- und Mischwäldern mit Altholzbeständen, Fließgewässern, Grünlandbereichen und Feuchtgebieten.
  • Zerschneidung der Lebensräume (v.a. Straßen- und Wegebau, Windparks o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
  • Veränderung des Wasserhaushaltes im Bereich von Nahrungsgewässern (v.a. Grundwasserabsenkung).
  • Entnahme von Horstbäumen.
  • Störungen und Veränderungen an den Brutplätzen und Nahrungsflächen (März bis August) (z.B. Holzeinschlag, Freistellen von Horstbäumen, Waldkalkungen, Lärm an Windenergieanlagen).
  • Tierverluste durch Leitungsanflüge, Stromschlag an Masten.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung von großflächigen, störungsarmen, strukturreichen Laub- und Mischwäldern mit einem hohen Altholzanteil (v.a. Eichen und Buchen).
  • Vermeidung der Zerschneidung geeigneter Waldgebiete (z.B. Straßenbau, Windparks).
  • Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Bächen, Feuchtwiesen, Feuchtgebieten, Sümpfen, Waldtümpeln als Nahrungsflächen (z.B. Entfichtung der Bachauen, Neuanlage von Feuchtgebieten, Offenhalten von Waldwiesen).
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes im Bereich von Nahrungsgewässern.
  • Erhaltung der Horstbäume mit einem störungsarmen Umfeld.
  • Einrichtung von Horstschutzzonen (mind. 200 m Radius um Horst; z.B. keine forstlichen Arbeiten zur Brutzeit; außerhalb der Brutzeit möglichst nur Einzelstammentnahme).
  • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen und Nahrungsflächen (März bis August).
  • Lenkung der Freizeitnutzung im großflächigen Umfeld der Brutvorkommen.
  • Entschärfung bzw. Absicherung von gefährlichen Strommasten und Freileitungen.