Kammmolch  (Triturus cristatus (Laur.,1768))

(Syn.: Triton cristatus, Molge cristata)

EU-Code: 1166

Gefährdung

  • Verlust oder Entwertung von Laichgewässern (z.B. Verfüllen, wasserbauliche Maßnahmen, Beseitigen der Flachwasserzonen, Entfernen der Unterwasservegetation, Rekultivierung von Abgrabungen, Bebauung, intensive Freizeitnutzung, Fischbesatz).
  • Verlust oder Entwertung der Landlebensräume (z.B. Umbau von lebensraumtypischem Laubwald in Nadelwald, Entfernen von Kleinstrukturen wie Totholz, Stubbenrodung).
  • Veränderung des Wasserhaushaltes im Bereich von Feuchtgebieten (v.a. Beseitigung von Überschwemmungsflächen in Auenbereichen, Grundwasserabsenkung).
  • Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwassereinleitungen).
  • Umwandlung von Grünland in Ackerflächen sowie Intensivierung der Grünlandnutzung im Umfeld der Laichgewässer.
  • Zerschneidung der Lebensräume und Wander- bzw. Ausbreitungskorridore (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
  • Tierverluste durch Straßenverkehr.

Schutzziele und Pflegemaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung, ggf. Neuanlage von Laichgewässern (gering beschattet, fischfrei, ausgeprägte Ufer- und Unterwasservegetation).
  • Erhaltung und Entwicklung geeigneter Landlebensräume (v.a. lichte Laubwälder mit ausgeprägter Krautschicht, Totholz, Waldlichtungen) sowie von linearen Landschaftselementen.
  • Umsetzung von Pflege- und Entwicklungskonzepten nach den Ansprüchen der Art (z.B. für Abbaugebiete).
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten und Niederungen.
  • Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Auenbereichen und gro߬flächigen Feuchtgebieten sowie Schaffung von Retentionsflächen in den Flussauen.
  • Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Laichgewässer durch Anlage von Pufferzonen (z.B. Extensivgrünland; keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel).
  • Verzicht auf Fischbesatz; ggf. nachhaltiges Entfernen von Fischen aus Laichgewässern.
  • Umsetzung geeigneter Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen im Bereich der Wanderkorridore (z.B. Amphibienzäune, Geschwindigkeitsbegrenzung, zeitweilige Sperrung, stationäre Amphibienschutzanlagen).